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Vollversammlung
Vollversammlung
Die Vollversammlung setzt sich zusammen aus stimmberechtigten Delegierten aus Jugendverbänden und -gruppen sowie aus weiteren Mitgliedern und Gästen.
Die stimmberechtigten Delegierten entscheiden in der Vollversammlung demokratisch über
- grundlegende Angelegenheiten des Kreisjugendrings
- die Beschlussfassung der Geschäftsordnung
- die Entlastung des Vorstandes für die Jahresrechnung
- die Beschlussfassung des Haushaltes
- die Aufnahme oder Ausschluss von Jugendorganisationen beim KJR.
Die Vollversammlung wird zweimal jährlich einberufen.