Mitglieder der Vollversammlung

Delegiertenverzeichnis

(Stand: November 2023)

A) Mitglieder mit Stimmrecht nach § 30 Abs. 2 BJR-Satzung

I. Jugendverbände nach § 30 Abs. 2 a BJR-SatzungAnzahl Delegierte
ARGE der Pfadfinderorganisationen (DPSG, VCP, BdP) (kleiner Dachverband)3
Bayerische Fischerjugend des Landesfischereiverbandes Bayern 2
Deutsche Beamtenbundjugend Bayern 1
Johanniter-Jugend Bayern 1
Jugendorganisation Bund Naturschutz (JBN) Bayern 1
Junge Tierfreunde im Verband Bayerischer Rassekaninchenzüchter 2
Landesjugendwerk der Arbeiterwohlfahrt Bayern 2
Landesjugendwerk des Bundes Freikirchl. Pfingstgemeinden (KdöR) 2
Malteser Jugend Bayern 1
Naturschutzjugend im Landesbund für Vogelschutz in Bayern 2
Nordbayerische Bläserjugend im NBMB e.V. 2
Solidaritätsjugend Deutschlands, LV Bayern 1
THW-Jugend Bayern 2
Tierschutzjugend Roth im Tierschutzbund Bayern e.V.  1


II. Jugendverbände / Dachorganisationen nach § 30 Abs. 2 b BJR-SatzungAnzahl Delegierte
Bayerische Sportjugend (bsj) im BLSV 4
Bayerische Sportschützenjugend BSSJ   3
Bayerisches Jugendrotkreuz 3
Bund der Deutschen Katholischen Jugend in Bayern 4
Deutsche Karnevalsjugend - Landesverband Bayern - RCV-Jugend Roth 1
Evangelische Jugend in Bayern 4
Gewerkschaftsjugend im DGB 2
Jugendfeuerwehr Bayern im Landesfeuerwehrverband Bayern e .V. 3
Jugend des Deutschen Alpenvereins e.V. Bayern 2


III. Örtliche Jugendgruppen nach § 30 Abs. 2 c BJR-Satzung
Anzahl Delegierte
Jugendtreff Thalmässing e.V. 1


IV. Gewählte Jugendsprecher*innen offener JugendeinrichtungenAnzahl Delegierte
nach § 30 Abs. 2 d BJR-Satzung2


Delegierte insgesamt52

B) Mitglieder ohne Stimmbrecht nach § 30 Abs. 3 a und b BJR-Satzung 

I. Gewählte Mitglieder des Vorstands, soweit sie nicht Delegierte nach Abs. 2 sind;

II. Zwei Schülersprecher*innen aus verschiedenen Schularten

(Interessierte bitte zu Beginn der Vollversammlung melden);

III. Je ein/e Vertreter*in von Jugendorganisationen, die Aufnahme in den Bayerischen Jugendring beantragt haben

IV. KJR-Geschäftsführung

V. Gewählte Einzelpersönlichkeiten

VI. Gewählte Rechnungsprüfer*innen


C) Gäste mit Rederecht nach § 10 Abs. 5 BJR-Satzung

I. Vertreter*innen des Kreistages und von Behörden, die sich mit Jugendarbeit befassen.

Die genaue Zahl regelt die Geschäftsordnung.

II. Vom BJR/BezJR entsandte Verteter*innen

III. Weitere vom Vorstand geladene Gäste

IV. Von Jugendverbänden/-gruppen zur Wahl vorgeschlagene, nicht delegierte Personen