
Alles Biomüll, oder was?
Landratsamt informiert über neue Regelungen zu Mikroplastik – Tüten im Fokus
Stand: 08.05.2025
Sie „geistert“ aktuell geradezu durch sämtliche Medien: Die Bioabfallverordnung, die zum 1. Mai um Richtlinien ergänzt wurde. Weil bei der Abfallwirtschaft des Landkreises aktuell eine Menge Nachfragen zu dem Thema eingehen, will das Sachgebiet aufklären. Ein Kernpunkt: „Biologisch abbaubar“ bedeutet nicht unbedingt Biomüll.
Gemäß der neuen Regelung darf Biomüll maximal drei Prozent Mikroplastik enthalten. Dazu muss man wissen, was das ist. Insbesondere die „biologisch abbaubaren“ und „kompostierbaren“ Plastiktüten, die zum Sammeln von Biomüll im Handel angeboten werden, sollen und dürfen nicht im Biomüll landen - ihre Kompostierung dauert weit länger und sie müssen deshalb aufwendig aussortiert werden. Aber auch andere Kunststoffe wie Lebensmittelverpackungen oder „abbaubare“ Kunststoff-Kaffeekapseln belasten die Qualität des gesammelten Biomülls stark. Diese gehören keinesfalls in den Bioabfall.
Das Thema ist unter dem Stichwort Umweltschutz ein bedeutsames, wie Sachgebietsleiter Kai-Uwe Erdmann betont. Er erklärt: Kunststoffe zersetzen sich nach und nach zu Mikroplastik, verschmutzen die Bioabfälle und geraten über die daraus entstehende Komposterde in die Umwelt.
Im Landkreis Roth werden die Bioabfälle in der braunen Biotonne gesammelt. Diese werden stichpunktartig überprüft. Eine falsche Befüllung kann als Ordnungswidrigkeit geahndet und mit einer Geldbuße belegt werden.
Hier ein kurzer Überblick:
Das gehört in die Biotonne:
- aus der Küche: Obstabfälle (auch angefault), Gemüseabfälle, Schalen von Früchten (auch Zitrusfrüchten) und Nüssen, Kaffeefilter, Tee-Reste und Eierschalen, Salatblätter…
- aus dem Garten: Laub, Grasschnitt, kleine Zweige, keine Äste und große Zweige
- sonstiges: ungebleichte Küchentücher, zerknülltes Zeitungspapier (geringe Mengen), einzelne Papiertüten, Einstreu aus Kleintierhaltung (wenn biologisch abbaubar), Holzasche (erkaltet), Blumensträuße, Blumenerde, Topfpflanzen (ohne Topf).
Das gehört nicht in die Biotonne:
- aus der Küche: Wurstreste, Käsereste, Fischgräten, Steine von Steinobst, Speisereste, Fette, Salat (mit Dressing)
- sonstiges: Windeln, Taschentücher, Watte, Kohlenasche, Milch- und Safttüten, Plastiktüten, Zigarettenstummel, Blumentöpfe, Straßenkehricht, Sondermüll oder Metallgegenstände
Weitere Informationen gibt es in der AbfallApp des Landkreises.