Aus „Alt“ mach „Neu“ - das Wie, Wo, Was zum Führerschein-Umtausch
Stand: 15.07.2022
Der alte Papier-Führerschein in rosa oder grau ist bald Geschichte – nicht nur im Ausland, sondern auch in Deutschland verlieren die alten Führerscheine nach und nach ihre Gültigkeit.
Alle Bürger und Bürgerinnen erhalten die neue Scheckkarte im Geldbeutel-Format. Getauscht werden muss nur das Dokument. Sie dürfen nach wie vor alle Fahrzeuge fahren, die Sie mit dem alten Fahrausweis fahren durften.
Der Wechsel von grau und rosa zur Scheckkarte ist verpflichtend. Um lange Wartezeiten zu vermeiden, gilt deutschlandweit ein Stufenplan.
Wer jetzt handeln sollte, erfahren Sie mit unserem
Umtausch-Rechner
Bei diesem geben Sie einfach das Ausstellungsjahr Ihres Führerscheins ein und erfahren auf den Tag genau, bis wann Ihr Führerschein umgetauscht sein muss.
Beantragen können Sie den neuen Führerschein bei der Führerscheinstelle oder vor Ort in Ihrem Rathaus. Dabei legen Sie Ihren Personalausweis (oder Reisepass), den grauen oder rosa Fahrausweis sowie ein aktuelles biometrisches Passfoto vor.
Den Antrag finden Sie auf unserer Homepage, im Rathaus oder bei der Führerscheinstelle am Westring in Roth. Die Bearbeitungszeit – inklusive Fertigung in der Bundesdruckerei – beträgt mindestens 4 Wochen.
Wir melden uns bei Ihnen, sobald Ihre neue, handliche Scheckkarte zur Abholung bereit ist. Bei der Abholung bringen Sie Ihren grauen oder rosa Führerschein mit und bezahlen die Gebühr von 25,30 €. Ein „Gesundheitscheck“ oder gar eine Führerschein-Prüfung ist mit dem Umtausch nicht verbunden.
Der alte Fahrausweis kann wieder mitgenommen werden, nachdem er entwertet wurde.