Wasserschutzgebiet; Festsetzung

Zum Schutz der öffentlichen Wassergewinnung (Brunnen, Quellen) werden Wasserschutzgebiete ausgewiesen und von der Kreisverwaltungsbehörde per Verordnung festgesetzt.

Informationen

Landratsamt Roth

Anschrift

Weinbergweg 1
91154 Roth

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Stand: 07.06.2024 13:15:30
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal )