Wasserversorgungsanlage; Anzeige der Errichtung, der Inbetriebnahme, einer Veränderung, des Übergangs des Eigentums oder der Stilllegung

Die Errichtung, die Inbetriebnahme, die Stilllegung sowie die bauliche und betriebstechnische Änderung oder der Übergang des Eigentums oder des Nutzungsrechts an der Wasserversorgungsanlage auf eine andere Person muss vom Betreiber dem Gesundheitsamt angezeigt werden.

Informationen

Landratsamt Roth

Anschrift

Weinbergweg 1
91154 Roth

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Stand: 21.02.2025 06:46:42
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal )