Aufenthaltserlaubnis (Aufenthaltstitel)

Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite sollen nur einen ersten Überblick über die Zuständigkeiten des Landratsamts in diesem Bereich geben. Für genauere Informationen nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit dem Ausländeramt auf.

Ausländer bedürfen für die Einreise und den Aufenthalt im Bundesgebiet eines Aufenthaltstitels.

Unter dem Oberbegriff Aufenthaltstitel werden unterschieden:

  • das Visum
  • die befristete Aufenthaltserlaubnis (auch Blaue Karte EU und (Mobiler)-ICT-Karte)
  • die (unbefristete) Niederlassungserlaubnis
  • Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU

Die befristete Aufenthaltserlaubnis und die Niederlassungserlaubnis werden durch die Ausländerbehörde erteilt. Das Visum wird von der zuständigen Deutschen Auslandsvertretung erteilt.

Die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen orientiert sich an dem jeweiligen Aufenthaltszweck (z.B. Ausbildung, Erwerbstätigkeit, Familiennachzug, humanitäre Gründe).

Ausländeramt Landkreis Roth

Anschrift

Weinbergweg 1
91154 Roth

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