Denkmalschutz und Solardachkataster
Denkmalschutz und Solarenergie schließen sich grundsätzlich gegenseitig nicht aus. Ist Ihr Gebäude denkmalgeschützt, Teil eines geschützten Ensembles oder befindet es sich in der Nähe von Baudenkmälern, sind entsprechende örtliche Regelungen zu beachten! In der Regel kann Ihnen das Bauamt Ihrer Kommune hierbei weiter helfen.
Die materiellen Anforderungen des Bauordnungsrechts (Erlaubnispflicht) sind einzuhalten.
Entscheidend sind die Umstände des jeweiligen Einzelfalls.
Der Erlaubnisantrag ist bei der Unteren Denkmalschutzbehörde zu stellen. Eine Erlaubnis ist notwendig, wenn baudenkmalpflegerische Belange (z.B. bei gebäudegebundenen Solaranlagen) betroffen sind. Darüber hinaus müssen die jeweiligen Orts- und Gestaltungssatzungen der Kommunen im denkmalgeschützten Bereich beachtet werden.
Innerhalb der Kartenanwendung zum Solardachkataster können Sie feststellen, ob Ihr Gebäude vom Denkmalschutz betroffen ist.
Die im Solardachkataster herangezogenen Daten zum Denkmal- und Ensembleschutz wurden vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) bereitgestellt. Im Online-Angebot des BLfD finden Sie auch weitere Informationen zum Denkmalschutz. Der Datenstand zum Denkmal- und Ensembleschutz entspricht dem Kalenderjahr 2014. Da die Daten einer ständigen Aktualisierung unterliegen, wird darauf hingewiesen, dass für eine eventuelle Planung tagesaktuelle Daten herangezogen werden sollten. Diese Daten können Sie unter anderem dem Energieatlas Bayern einsehen (www.energieatlas-bayern.de) .