10 Schritte vom Solardachkataster zur eigenen Solaranlage

Zum Überblick haben wir für Sie den Weg vom Solardachkataster bis zur fertigen Solaranlage in 10 kurzen Schritten zusammengefasst. Wer darüber hinaus weitere Beratung und Unterstützung sucht, kann sich gerne an die ENA – unabhängige EnergieBeratungsAgentur des Landkreises Roth, einen Installateur vor Ort oder die Verbraucherzentrale wenden. 

 Grundsätzlich lassen sich zwei unterschiedliche Arten von Solaranlagen unterschieden:

  1. Photovoltaik-Anlagen: Anlagen die Strom erzeugen und
  2. Solarthermie-Anlagen: Anlagen zur Erzeugung von Warmwasser und/oder Heizenergie (Heizungsunterstützung)

Die folgenden 10 Schritte beziehen sich in erster Linie auf Photovoltaikanlagen (Solarstromanlagen). Diese können weitgehend auch auf Solarthermieanlagen (Kollektoren für Wärmeerzeugung) angewendet werden.

Schritt 1Solardachkataster

Überprüfen Sie anhand des Solardachkatasters, wie geeignet Ihr Dach für eine Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlage ist. Dies dient Ihnen nur als erste Orientierung.
Bitte beachten Sie: Die Qualität der Aussage des Solardachkatasters hängt von den verfügbaren Laserscannerdaten ab. Da es sich um ein automatisiertes Verfahren zur Dachformerkennung handelt, sind Abweichungen von der realen Dachstruktur möglich. Oft lassen sich bestehende (kleinere) Aufbauten auf dem Dach (z.B. Antennen) verändern, so dass eine Solarnutzung möglich wird.
Schritt 2Örtliche Bauschriften

Die Bauordnung regelt die mögliche Baugenehmigungsfreiheit für Solaranlagen. Bei denkmalgeschützten Gebäuden oder geschützten Ensembles muss eine Genehmigung der Baubehörden eingeholt werden bzw. sind die entsprechenden Regelungen zu beachten! In der Regel kann Ihnen das Bauamt Ihrer Kommune in diesem Zusammenhang weiter helfen. Dies gilt ebenfalls für Anlagen, die im Geltungsbereich von Denkmalbereichs-, Erhaltungs-, Gestaltungs- und Sanierungsgebietssatzungen oder von Bebauungsplänen liegen.
Schritt 3Überprüfung des Dachzustandes und der Verschattung

Da eine Solaranlage für einen Zeitraum von mindestens 20 Jahren errichtet wird, sollte die zu erwartende Lebensdauer der vorhandenen Dachkonstruktion möglichst länger sein. Ihr Dach muss während dieser Zeit statisch stabil und gegen Witterungseinflüsse sicher eingedeckt sein. Die Statik (Festigkeit der Konstruktion) muss ausreichend dimensioniert für die Installation einer Solaranlage sein. Im Zweifel fragen Sie eine Fachfirma (z.B. Zimmerei) oder einen Statiker.
Steht in den nächsten Jahren eine Dachsanierung an, sollte diese vor der Installation einer Photovoltaik- oder Solaranlage vorgenommen werden.
Bitte beachten Sie: Nicht jede Dacheindeckung eignet sich für eine Solaranlage. Auf Dächern mit einer Eindeckung aus Asbestzementplatten ist die Errichtung einer Solaranlage gemäß der Gefahrenstoffverordnung nicht zulässig!
Im Zweifel sollte vorab das Gespräch mit Fachfirmen wie z.B. Solarteure, Dachdecker oder Zimmerer gesucht werden. Zudem sollte bedacht werden, dass die geplante Dachfläche insbesondere für Photovoltiakanlagen zukünftig verschattungsfrei bleibt. Innerhalb von 20 Jahren können umliegende Bäume oder sonstige Gehölze z.T. bemerkenswerte Größen erreichen und folglich die Sonneneinstrahlung auf die Dachfläche beeinträchtigen. Weitere Ertragsminderungen sind durch Verschattungen über künftig hinzukommende Bauwerke in der Nachbarschaft möglich.
Hinweis: Das Solardachkataster kann keine Einschränkung bzw. Beeinträchtigung durch Fenster, Lüftungsöffnungen, Antennen etc. berücksichtigen, diese müssen Sie vor Ort bitte prüfen.
Schritt 4Einen kompetenten Fachbetrieb finden

Es ist notwendig, einen Experten zur fachlichen Beratung aufzusuchen. Kontaktieren Sie hierzu Solarfirmen (meist Installationsbetriebe oder Solarteure) im Landkreis Roth. Diese haben Erfahrungen mit der Installation von Solaranlagen und können Sie kompetent beraten. Ein guter Fachbetrieb ist an seinen Referenzen erkennbar!

Schritt 5Fachberatung vor Ort

Ein Mitarbeiter eines Fachbetriebs wird zunächst Ihr Dach genau betrachten und ggf. die Statik überprüfen. Eventuell wird ein Gutachten über die Statik des Dachs benötigt.
Außerdem wird geprüft, wie Ihre Anlage ans Netz angeschlossen werden kann (Die Leitungsführung im Gebäude, der Sitz des Stromzählers usw.). Der nächste Einspeisepunkt muss bei größeren Photovoltaikanlagen mit dem Netzbetreiber abgeklärt werden. Bei kleinen Photovoltaikanlagen reicht in der Regel der Hausanschluss.
Diese Fachberatung macht deutlich, ob und in welchem Umfang Ihr eigenes Dach geeignet ist. Für die ausgewählten Dachflächen können Ertragsrechnungen in Abhängigkeit der Himmelsrichtung und Dachneigung vorgenommen und die Grundsätze für eine mögliche Anlage festgelegt werden. Es lohnt sich ggf. mit mehreren Fachfirmen das Gespräch zu suchen.
Finanzierung und steuerliche Aspekte
Zudem sollten Finanzierungsfragen und -möglichkeiten geklärt und steuerliche Aspekte (z.B. Abschreibungsmöglichkeiten, Abzug der Vorsteuer sowie die Einkommenssteuer und ggf. Eigenstrom-Nutzung) z.B. mit einem Steuerberater besprochen werden. Möglichkeiten über notwendige Versicherungen sollten ebenfalls geklärt werden.
Darüber hinaus haben Sie auch die Möglichkeit, sich von einem unabhängigen Energieberater vor Ort beraten und bei der Auswahl des „richtigen Angebotes“ unterstützen zu lassen. Diese Dienstleistung kann ggf. etwas kosten!
Schritt 6Angebote einholen und Auftrag vergeben

Im nächsten Schritt wird Ihnen ein Angebot seitens des in Schritt 5 engagierten Fachbetriebs erstellt. Um die richtige Entscheidung zu treffen, sollten Sie sich ggf. mindestens drei Angebote von unterschiedlichen Fachbetrieben einholen und diese miteinander vergleichen. Zur Absicherung Ihrer Entscheidung können Sie auch einen unabhängigen Berater hinzuziehen.
Bitte beachten Sie: 
  • Bei der Auftragsvergabe sollte unbedingt auf die Zahlungsmodalitäten geachtet werden.
  • Vereinbaren Sie möglichst einen konkreten Fertigstellungstermin und beziehen Sie sich bei aller Korrespondenz immer auf das Angebot.
  • Liegt der Fertigstellungstermin einer Photovoltaikanlage knapp vor einer Änderung der Einspeisevergütung, sollten Sie spezielle Vereinbarungen zum spätesten Zeitpunkt der Inbetriebnahme treffen.
  • Für den Fall, dass der Termin überschritten wird, vereinbaren Sie bereits zeitgleich mit der Auftragsvergabe einen entsprechenden finanziellen Ausgleich. Dieser sollte den Verlust der höheren Einspeisevergütung über 20 Jahre kompensieren.
  • Vereinbaren Sie mit der Fachfirma die komplette Leistung von der Planung und Installation der Anlage, Wechselrichter bis hin zur Inbetriebnahme gemeinsam mit dem Netzbetreiber.
  • Bei thermischen Solaranlagen vereinbaren Sie mit einer Fachfirma die Planung und Installation der Solaranlage, die Installation der notwendigen Warmwasser- und/oder Heizungspufferspeicher (Empfehlungen zur Auslegung der notwendigen Größe der Solaranlage und Speicher erhalten Sie in der ENA-Roth), ggf. die Optimierung der Heizwärmeverteilung (Hydraulischen Abgleich), die Dämmung aller wärmeführenden Leitungen und die Inbetriebnahme der Anlage.
  • Vereinbaren Sie eine Abnahme der Anlage, z.B. durch die Messung der Leistung der Anlage.
Schritt 7Finanzierung

Ist die Wahl des Angebotes getroffen und somit der Finanzbedarf bekannt, sollten Sie die Finanzierung sicherstellen. Es gibt verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten (KfW-Kredite über die Hausbank, spezielle Kreditprogramme der Hausbanken; teilweise kommunale Förderprogramme im Landkreis Roth; bei thermischen Solaranlagen: Zuschuss-Förderung des » BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) und ggf. zinsvergünstige » KfW-Kredite . Bevor Sie sich über diese informieren, sollten Sie bereits festgelegt haben, wie hoch Ihr Eigenanteil an der Finanzierung sein soll. Bei Ihrer Hausbank können Sie sich über die verschiedenen Möglichkeiten erkundigen.

Bitte beachten Sie: 
KfW-Kredit: Mit dem Bau einer Anlage darf erst begonnen werden, wenn Sie eine Kreditzusage haben. (Beantragung vor Beginn der Maßnahme)
Der Zuschuss der BAFA für die thermische Solaranlage kann bei kleineren Anlagen nach Inbetriebnahme der Anlage beantragt werden.
Bitte beachten Sie die jeweiligen Merkblätter und technischen Mindestanforderungen zu den einzelnen Förderprogrammen. Sprechen Sie Ihre Fachfirma darauf an, dass Sie die jeweilige Förderung wünschen und lassen Sie sich ggf. von der ENA-Roth beraten.
Schritt 8Nur bei Photovoltaikanlagen: Netzvoranfrage an den Netzanbieter

Alle Photovoltaikanlagen müssen bei Ihrem Netzbetreiber angemeldet und einer Netzverträglichkeitsprüfung unterzogen werden. Im Anschluss an die Netzverträglichkeitsprüfung erteilt Ihr Netzbetreiber eine Einspeisezusage. Abhängig von der Lage des Netzverknüpfungspunktes und der Größe der Anlage gelten die in den technischen Regelwerken sowie den Vorgaben des Netzbetreibers beschriebenen Netzanschlussverfahren. Informationen zu den für die Anmeldung notwendigen Unterlagen finden Sie auf der Internetseite des Netzbetreibers.
Es wird empfohlen, das Vorliegen der Einspeisezusage des Netzbetreibers für den Betrieb der PV-Anlage als Zahlungsbedingung in die Auftragsmodalitäten gegenüber dem Anlagenerrichter aufzunehmen.
Schritt 9Anmeldung bei der Bundesnetzagentur (nur bei Photovoltaikanlagen) und beim Finanzamt

Ihre geplante Anlage sollten Sie ca. 2 Wochen vor dem Datum der Inbetriebnahme – spätestens mit der Inbetriebnahme der Anlage – bei der » Bundesnetzagentur anmelden. Denn nur mit Anmeldung der Anlage besteht ein Vergütungsanspruch für den eingespeisten Strom.
Sie können die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) auf die Anschaffungskosten der Photovoltaik-Anlage sowie auf die Einspeisevergütung geltend machen. Dazu brauchen Sie für den Betrieb der Erzeugungsanlage eine eigene Steuernummer. Diese können Sie bei Ihrem örtlichen Finanzamt (» Zuständige Finanzämter Bayern) beantragen und sich dort auch näher dazu informieren. („Stromerzeugung als unternehmerische Tätigkeit im Sinne des Umsatzsteuergesetzes“)
Schritt 10
Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage

Die Inbetriebnahme der Photovoltaik-Anlage nimmt der Anlagenerrichter vor. In der Regel wird vorab durch den Netzbetreiber ein notwendiger Stromzähler in dem Gebäude installiert. Ob hierzu die Anwesenheit des Netzbetreibers erforderlich ist, entscheiden Netz- und Anlagenbetreiber. Vom Anlagenerrichter ist ein Inbetriebsetzungsprotokoll anzufertigen.
Falls Ihr Netzbetreiber bei der Inbetriebnahme nicht anwesend sein sollte, lassen Sie ihm unbedingt ein Duplikat des Inbetriebsetzungsprotokolls zukommen.
Abschließender Hinweis
Vergütung des ins öffentliche Netz gelieferten Stroms und Versicherung von Solaranlagen
Bei Photovoltaikanlagen ist im abschließenden Vertrag zwischen Ihnen und dem Netzbetreiber die Vergütung nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) geregelt. Benachrichtigen Sie auch Ihren Steuerberater, damit dieser die Photovoltaikanlage in der nächsten Steuererklärung berücksichtigt. Parallel sollten Sie mit Ihrem Versicherungsvertreter reden und die Solaranlage mit versichern lassen, damit Sie beispielsweise bei Sturmschäden abgesichert sind!
Hinweis zu Photovoltaikanlagen: 
Wie hoch die jeweilige Rendite einer PV-Anlage sein kann, hängt neben den technischen Voraussetzungen maßgeblich von Ihrem Nutzerverhalten ab. Eigenverbrauch des erzeugten Stroms geht vor Verkauf! Die Regelungen hierfür sind im jeweils gültigen EEG festgelegt. Der Energieversorger ist verpflichtet, Ihren nicht selbstverbrauchten Solarstrom zu den jeweils geltenden Einspeisevergütungssätzen (vgl. EEG) abzunehmen. Das heißt, dass Sie den Strom zu einem auf 20 Jahre hinaus gesetzlich festgeschriebenen Preis an Ihren Energieversorger verkaufen können. Die Einspeisevergütung ist allerdings mittlerweile wesentlich geringer als der „Kaufpreis“ des Stroms aus dem öffentlichen Netz.
Durch die Einsparung beim Stromeinkauf und durch die Vergütung für den gelieferten Strom wird die Anlage in der Regel rentabel.