Wissenswertes zu Hornissen

Hornissen gehören zu den staatenbildenden Faltenwespen und stehen naturschutzrechtlich unter besonderem Schutz. Sie sind äußerst nützlich: Sie erfüllen im Artgefüge der Natur wichtige Regulationsaufgaben. Zwar ernähren sie sich selbst von Baumsäften, ihre Brut füttern sie aber mit lebend erbeuteten Insekten, wie Fliegen und Raupen. Ein Hornissenvolk vertilgt zum Beispiel so viele Insekten wie vier bis fünf Meisenpärchen zusammen. Auch vor einer Wespe macht die Hornisse keinen Halt.

Hornissen sind, ganz anders als manche Wespenarten, nicht aggressiv und eher scheu. Sie fliegen auch keine süßen Getränke oder Speisen an, sondern sind an Insekten als Hauptnahrung interessiert.

Normalerweise bauen Hornissen ihre Nester bevorzugt in Baumhöhlen. Nachdem ihr natürlicher Lebensraum mittlerweile ziemlich dezimiert ist; weichen sie aus Nistplatznot immer wieder auf Alternativen aus wie z.B. Rollokästen, Schuppen, Hohlräume im Dach oder hinter der Fassade.

Ein Hornissenvolk lebt je nach Witterung von Anfang/Mitte Mai bis zu den ersten Nachtfrösten im Spätherbst. Zunächst beginnt eine junge Königin, die aus der Winterruhe erwacht ist, mit dem Aufbau eines Volkes. In den ersten fünf Wochen hängt das Überleben des ganzen Volkes allein von der Königin ab. Wird sie getötet oder findet sie aufgrund schlechter Wetterbedingungen zu wenige Insekten, dann stirbt die gesamte Brut.

Ab Mitte/Ende Juni helfen Ihr die ersten Arbeiterinnen bei allen anfallenden Aufgaben. Bis August wächst das Volk. Jetzt werden die ersten Geschlechtstiere herangezogen. Im Spätsommer verlassen diese das Nest, um sich zu paaren. Sie kehren nicht zurück. Die begatteten Jungköniginnen suchen sich sofort ein Versteck, um zu überwintern und im nächsten Jahr ein neues Volk zu gründen. Die Drohnen sterben bald nach der Paarung. Spätestens Anfang November ist das im Nest verbliebene Volk abgestorben.

Die Nester werden nur einen Sommer lang bewohnt. Danach verlieren sie ihre Funktion als Fortpflanzungsstätte.

Weitere Infos zum Thema Hornissen und interessante Faltblätter zum Download finden Sie bei der bayerischen Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege.

Verhaltenstipps

  • Halten Sie Abstand zum Nest und versperren Sie nicht die Flugbahn!
    Hornissen reagieren lediglich rund vier Meter um ihr Nest auf Störungen. Verstellen der Flugbahn, Erschütterungen der Wabe, Manipulationen am Flugloch, heftige Bewegungen oder Hineinatmen in das Nest sollten Sie vermeiden. Die Hornissen wehren sich teilweise mit Angriffen, denen man sich aber leicht entziehen kann, indem man den Nestbereich verlässt.
  • Durch Fliegengitter lässt sich der Zugang zur Wohnung für Hornissen versperren. Dies verhindert auch, dass die Tiere bei Dunkelheit zu Lichtquellen im Haus fliegen. Sollte sich dennoch ein Tier ins Zimmer verirrt haben, können Sie es  in einem Glas fangen und draußen freilassen.
  • Verstopfen Sie nicht die Einfluglöcher und/oder stochern nicht darin herum!
  • Vermeiden Sie heftige Bewegungen und Bodenerschütterungen, z.B. beim Rasenmähen!
  • Richten Sie nicht den Wasserschlauch auf das Nest!
  • Hauchen Sie Hornissen nicht an, denn das in der Atemluft enthaltene Kohlendioxid ist für Tiere ein Warnsignal.
  • Sollten sich Hornissen in einem Rollokasten eingenistet haben, so nützen Sie keinesfalls den Rolladen. Die Hornissen lassen sich dadurch nicht vertreiben, sondern werden versuchen, ihren Staat und ihren Standort zu verteidigen. Außerdem kann der Rollo das Nest beschädigen und damit ist eine Umsiedelung durch einen der ehrenamtlichen Hornissenberater des Landkreises Roth nicht mehr möglich.
  • Der Einsatz von Insektenbekämpfungsmitteln ist nicht zulässig.

Hornissenstich

Das Gift der Hornissen dient zur Insektenjagd und ist nicht gefährlicher als Bienengift, eher im Gegenteil! Es tötet daher auch keine Menschen oder Pferde, wie es noch heute oft im Volksmund heißt. Untersuchungen haben ergeben, dass die toxische Wirkung des Hornissengiftes so gering ist, dass normal empfindliche Menschen zahlreiche Stiche ohne Folge überstehen.

Anders ist dies bei Menschen, die gegen das Giftsekret der Hornisse allergisch sind. Bei ihnen kann es auch schon nach einem Stich zu gefährlichen allergischen Reaktionen kommen. Diese Gefahr besteht für diese Personen aber bereits bei einem gewöhnlichen Bienenstich.

Umsiedlung / Beseitigung

Hornissen stehen wie beispielsweise auch Hummeln gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG unter besonderem Schutz, denn sie  erfüllen im Artgefüge der Natur wichtige Regulationsaufgaben. Es ist deshalb verboten diesen nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. 

Im Einzelfall können die Hornissenberater*innen ein gut erreichbares und intaktes Nest umsiedeln, wenn es in einem sehr frühen Stadium entdeckt wird und das Volk noch klein ist.

Keinesfalls dürfen Nester eigenständig entnommen, beschädigt oder zerstört werden.

Für Ausnahmen ist die Genehmigung des Landratsamtes als Untere Naturschutzbehörde erforderlich. Diese kann allerdings nur im äußersten Notfall erteilt werden. Die Beseitigung des Nestes ist danach auf eigene Kosten zu veranlassen.

Bei Problemen mit Hornissen können sich Landkreisbürgerinnen und Landkreisbürger an die Untere Naturschutzbehörde wenden. Diese vermittelt auch den Kontakt zu einem ehrenamtlichen Hornissenberater. Kontaktinformationen finden Sie weiter unten auf der Webseite.