Naturschutz Bekanntmachungen
Änderungen Landschaftsschutzgebiete
Die Stadt Heideck plant nördlich des Ortsteils Seiboldsmühle die Erweiterung des Gewerbegebiets „Am Kohlbuck“. Hierfür wurde ein Verordnungsverfahren zur Herausnahme von 13,9 ha aus dem Landschaftsschutzgebiet „Südliches Mittelfränkisches Becken östlich der Schwäbischen Rezat und der Rednitz mit Vorland der Mittleren Frankenalb“ (LSG Ost) eingeleitet. Ins LSG Ost aufgenommen werden soll eine Fläche mit 4,7 ha nördlich Altenheideck – Tautenwind.
Weiter sollen zwei Flächen im Talraum des Wäschelbachs westlich (5,5 ha) und von Flächen im Talraum der Thalach östlich (5,2 ha) des Ortsteils Laibstadt in die Schutzzone (Landschaftsschutzgebiet) des „Naturparks Altmühltal (Südliche Frankenalb)“ aufgenommen werden. Hierzu wurde ein gesondertes Verordnungsverfahren eingeleitet.
Die Verordnungsentwürfe werden vom 09.01.2023 bis 10.02.2023 beim Landratsamt Roth und der Stadt Heideck öffentlich ausgelegt.
Die beiden Verordnungsentwürfe können untenstehend heruntergeladen werden.
Dokumente zum Download
Klaus Schmidt
Sachgebietsleiter, Immissionsschutz: Vollzug Immissionsschutzrecht (Erteilung von Genehmigungen, Anlagenüberwachung, Verfolgung von Verstößen), Genehmigung Loipenspurgeräte, Naturschutz: Erlaubnisse zur gewerbsmäßigen Entnahme wild lebender Pflanzen
Sachgebietsleiter