Fördermöglichkeiten für Nutztierhalter

Die Bayerische Staatsregierung unterstützt Weidetierhalter seit der Weidesaison 2020 bei Präventionsmaßnahmen in vom Wolf betroffenen Gebieten im Rahmen der „Bayerischen Richtlinie zur Förderung von Investitionen in Herdenschutzmaßnahmen gegen Übergriffe durch den Wolf“ (FöRIHW).

Für Nutztierhalter besteht die Möglichkeit zur finanziellen Förderung von verschiedenen Präventionsmaßnahmen, um Weidetiere vor Übergriffen durch Wölfe zu schützen.

Förderung von Herdenschutzhunden

Der gesamte Landkreis Roth liegt innerhalb der Förderkulisse für Herdenschutzhunde.
Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebe und Privatpersonen, die Nutztiere halten.
Förderfähig ist beispielsweise der Kauf von Hunden bis zu einer Höhe von 3.000 € pro Hund, aber auch der Halter-Sachkundenachweis oder die Eignungsprüfung des Hundes.
Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministerium (Link untenstehend). Der Antrag ist über das AELF Roth-Weißenburg i.Bay. zu stellen. Anträge, Merkblätter und Formulare zur Förderrichtlinie "Investition Herdenschutz Wolf “ sind auf der Seite des Ministeriums zum Download bereitgestellt.

Förderung von Herdenschutzzäunen

Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebe und Privatpersonen, wenn sie Nutztiere halten. Förderfähig sind der Kauf und die erstmalige Installation von mobilen Elektrozäunen sowie von elektrifizierten Festzäunen. Nähere Bestimmungen entnehmen Sie bitte dem „Merkblatt zur Förderrichtlinie Investition Herdenschutz Wolf “.
Der Antrag ist über das AELF Roth-Weißenburg i.Bay. zu stellen. Anträge, Merkblätter und Formulare zur Förderrichtlinie "Investition Herdenschutz Wolf “ sind auf der Seite des Ministeriums zum Download bereitgestellt.

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Roth-Weißenburg i.Bay

Anschrift

Johann-Strauß-Straße 1
91154 Roth