Informationen für Nutztierhalter

Die Rückkehr der großen Beutegreifer (Luchs, Wolf und Bär), vor allem des Wolfes, stellen die Nutztierhalter vor große Herausforderungen. Präventionsmaßnahmen, vor allem der Herdenschutz, sollen mögliche Konflikte minimieren.

Über das Tierschutzgesetz (§ 3 Absatz 1 und 3) sind weitere Maßnahmen für Nutztierhalter vorgeschrieben. Vorrangig geht es dabei um Schutzmaßnahmen für Weidetiere, wie die Errichtung von Schutzzäunen oder den Einsatz von Herdenschutzhunden. Weitere Informationen zum Thema „Haltung und Einsatz von arbeitenden Herdenschutzhunden“ finden sich im Merkblatt der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V. (Das Merkblatt finden Sie untenstehend zum Download)

Was tun beim Wolfsverdacht?

Wichtig ist, dass Sie ihre Aufzeichnungen (Videos, Fotos) zusammen mit dem untenstehenden Meldeformular (zum Download bereitgestellt vom Bayerischen Landesamt für Umelt) an die Fachstelle "Wildtiermanagement große Beutegreifer" beim Bayerisches Landesamt für Umwelt weiter (Kontaktinformationen untenstehend). Bitte senden Sie auch eine Kopie an unsere Fachabteilung "Naturschutz". Die Email-Adresse finden Sie untenstehend.

Bayerisches Landesamt für Umwelt Referat Landschaftspflege, Wildtiermanagement

Erreichbar für Sie von Montag bis Sonntag von 10 -16 Uhr

Anschrift

Hans-Högn-Straße 12
95030 Hof/Saale

Meldung eines möglichen Nutztierrisses

Schäden an Nutztieren bitte umgehend an das Bayerische Landesamt für Umwelt (Kontaktdaten obenstehend) melden.

Außerhalb der angegebenen Zeiten wenden Sie sich bitte an die örtliche Polizeidienststelle (des Schadensortes).

Was ist zu tun?

Sichern Sie die übrigen Weidetiere und versorgen Sie verletzte Tiere.

Schützen Sie die gerissenen Tiere und Fährtenabdrücke (mit einem Eimer, Planen etc. ) und verändern Sie ansonsten nicht den Fundort.

Dokumentieren den Schaden mit Fotos.

Ausgleichszahlungen im Schadensfall

Im Landkreis Roth liegt bislang keine Gemeinde in einem ausgewiesenen Wolfsgebiet i.S.d. Schadensausgleichs. Damit sind Ausgleichszahlungen bei Schäden durch den Wolf auch möglich, wenn keine Präventionsmaßnahmen ergriffen wurden.

Erstattungsfähige Schäden sind zum Beispiel Schäden an Nutztieren, Herdenschutzhunden, Weideeinrichtungen, die Kosten für den Tierarzt und der Arbeitsaufwand für die Suche und Bergung von Tieren.

Voraussetzung für eine Ausgleichszahlung ist der Nachweis für einen großen Beutegreifer als Schadensverursacher, der von der Fachstelle Große Beutegreifer am Landesamt für Umwelt festgestellt wurde

Informationen zur Ausgleichsregelung  sowie über die Voraussetzungen für Ausgleichszahlungen finden Sie auf den Seiten des Landesamtes für Umwelt.

Untere Naturschutzbehörde

Anschrift

Weinbergweg 1
91154 Roth