
Befahren des Rothsees
- Fahrzeuge mit Maschinenantrieb, ausgenommen Elektromotorboote
- Mietfahrzeuge
- Segelfahrzeuge mit Zweitakt-Hilfsmotor
müssen vor Inbetriebnahme auf dem Rothsee vom Landratsamt Roth auf Antrag zugelassen und genehmigt werden (Untersuchungsbericht, Bescheinigung Schiffsklassifikations-Gesellschaft oder Zulassungsschein Wasser- und Schifffahrtsamt für die Zulassung erforderlich).
- Segelboote mit Hilfsmotor über 4 kW,
- und/oder einer Wohn-, Koch- oder sanitären Einrichtung (Kajüthöhe > 1,20 m),
- Wasserfahrzeuge ohne eigene Triebkraft mit einer Länge von mehr als 9,20 m,
- Elektromotorboote
bedürfen der Genehmigung des Landratsamtes Roth.
Eine Urlaubergenehmigung zum Befahren des Rothsees kann auf Antrag für maximal 4 Wochen erteilt werden.
Sämtliche oben genannte Fahrzeuge benötigen ein amtliches Kennzeichen durch das Landratsamt Roth oder einer anderen Genehmigungsbehörde (Haupteinsatzort des Fahrzeuges).
Die Gemeingebrauchsverordnung für den Rothsee ist zu beachten.
Wichtige Information bezüglich des Antrags auf Genehmigung zum Befahren des Rothsees
Sie möchten eine Genehmigung eines Bootes zum Befahren des Rothsees beantragen?
Grundsätzlich steht hierfür unser E-Service-Portal zur Verfügung. Aktuell befindet sich dieser Service in Überarbeitung. Wir bitten hierbei um Verständnis.
Alternativ stellen wir Ihnen hier unter "Dokumente zum Download" das Antragsformular "Antrag Elektor-Motorboot2026" zur Verfügung.
Wir bitten Sie, das Antragsformular sowie alle Anlagen (Kaufverträge, Konformitätserklärungen, Beschreibungen für sowohl Boot als auch Motor) ausgefüllt an folgende Adresse zu versenden: