Einleitungen in Gewässer - Abwasser - Bauwasserhaltung

Niederschlagswasserbeseitigung

Durch einen "naturnahen" Umgang mit Regenwasser wird heutzutage angestrebt, das natürliche Gleichgewicht des Wasserkreislaufs möglichst wenig zu beeinträchtigen. 

Mehr Informationen zum Umgang mit Niederschlagswasser und der erlaubnisfreien Versickerung (TRENGW) und der erlaubnisfreien Einleitung (TRENOG) finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Landesamtes für Umwelt. 

Bei erlaubnispflichtigen Entwässerungsmaßnahmen sind beim Landratsamt Roth Antragsunterlagen nach WPBV vorzulegen. Weiterführende Informationen sowie Dokumente finden Sie ebenfalls nachfolgend.

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Kläranlagen/Kleinkläranlagen

Um saubere Gewässer zu erhalten, ist es notwendig, Abwasser zu reinigen. Eine zentrale Aufgabe der Kommunen ist es dabei, Kläranlagen zu unterhalten sowie Wege der Entsorgung von Abwasser aufzuzeigen.

Kommunale Kläranlagen

Die Anstrengungen der Kommunen führten in den letzten Jahren zu einer deutlichen Verbesserung der Gewässerökologie. 

Ein zentrales Element des Gewässerschutzes in Bayern stellen dabei die fast 2.500 kommunalen Kläranlagen dar, die den Großteil des anfallenden Abwassers in Bayern reinigen. Dabei hat die Abwasserinfrastruktur ein hohes Niveau erreicht. Zudem führen neue Erkenntnisse im Bereich der Mikroverunreinigungen sowie der Klimawandel zu ständigen Anpassungen bei der Abwasserreinigung.

Weitere Informationen finden Sie nachfolgend auf der Homepage des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU).

Weiterführende Links (extern)

Kleinkläranlagen (KKA)

In den mehr als 2000 Gemeinden in Bayern sind ca. 97% der Bevölkerung an der kommunalen Abwasserstruktur angeschlossen. Für die restlichen ca. 3% der Bevölkerung wäre ein Anschluss wirtschaftlich oder technisch nicht möglich. 

In diesen Fällen wird die Entsorgung dezentral über sogenannte Kleinkläranlagen geregelt.
Die Begutachtung bei Neuerrichtung oder die regelmäßigen Bescheinigungen von Kleinkläranlagen (2- bzw. 4-jährlich) werden durch private Sachverständige in der Wasserwirtschaft durchgeführt.

Weiterführende Informationen finden sich nachfolgend auf der Homepage des LfU Bayern.

Bauwasserhaltung

Soll bei einer Baumaßnahme das anstehende Grundwasser abgeleitet werden, so ist dafür eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. 

Mit nachfolgendem Formblatt kann diese Bauwasserhaltung beim Landratsamt Roth beantragt werden.

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Dokumente zum Download

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Information Bauwasserhaltung

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