Fischteiche
Die Errichtung eines Fischteiches bedarf in den meisten Fällen einer vorherigen Genehmigung durch das Landratsamt.
Für Gewässerbenutzungen (Aufstau eines Gewässers, Wasserentnahme aus einem Gewässer, Einleiten in ein Gewässer) im Zusammenhang mit dem Bau oder Betreiben von Fischteichanlagen ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.
Zur Prüfung der grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit empfehlen wir vor Antragstellung eine kostenlose Voranfrage (z.B. per E-Mail) an das Landratsamt Roth zu senden (Mindestumfang: Erläuterung des Vorhabens, Angabe des Besatzes, Skizzierung der geplanten Teichanlage mit Zu- und Ablauf, beabsichtigter Standort (Flurnummer, Gemarkung), Größe des Fischteiches, notwendige Wasserentnahme (l/s), Lageplan).
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Kontakte, Wasser-, Boden- und staatliches Abfallrecht