Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Wassergefährdende Stoffe finden sich in vielen Bereichen des täglichen Lebens: im Haushalt, in der Landwirtschaft, im Gewerbe und in der Industrie.

Als wassergefährdend bezeichnet man einen Stoff, der die Beschaffenheit des Grundwassers oder von Flüssen und Seen nachteilig verändern kann. Aus Vorsorgegründen gilt grundsätzlich jeder Stoff als wassergefährdend, von dem nicht das Gegenteil nachgewiesen wird. Daher ist jedermann verpflichtet, mit solchen Stoffen sorgfältig umzugehen.

Der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen unterliegt besonderen Rechtsvorschriften. Aufgabe dieser Vorschriften und ihres Vollzugs ist, das Grundwasser und die Oberflächengewässer vor einer Verunreinigung durch wassergefährdende Stoffe zu schützen. 

Die Errichtung oder wesentliche Änderung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (z. B. Heizölanlagen, Tankstellen, landwirtschaftliche Anlagen für Jauche, Gülle, Silagesickersaft-JGS, Biogasanlagen) muss dem Landratsamt Roth angezeigt werden.

Oelverbraucher

Heizölverbraucheranlagen

Unter dem Begriff "Heizölverbraucheranlagen" werden Anlagen zum Lagern und Verwenden von Heizöl zusammengefasst. Dabei ist die am häufigsten vorkommende Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen der Heizöltank zur Beheizung von Gebäuden.

Die Tanks müssen dabei entweder in einem flüssigkeitsdichten Auffangraum aufgestellt werden oder doppelwandig mit Leckageerkennung ausgeführt sein (z.B. Erdtanks).

Die Prüfpflicht richtet sich nach § 46 i.V.m. Anlage 5 bzw. 6 AwSV. Oberirdische Heizöltanks (z.B. im Tankraum) ab 10.000 l sowie alle unterirdischen Tanks sind vor Inbetriebnahme und 5jährlich wiederkehrend prüfpflichtig. Oberirdische Heizöltanks > 1.000 bis 10.000 l nur bei Inbetriebnahme.

Weiterführende Informationen finden Sie in den nachfolgenden Links und Dokumenten.

Dokumente zum Download

Weiterführende Informationen (extern)

Anlagen in der Landwirtschaft

Darunter versteht man Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen, die es so nur in der Landwirtschaft gibt.  Dazu zählen JGS Anlagen (Güllebehälter, Fahrsilos mit Sickersaftbehälter, Festmistlagerstätten mit Jauchegrube) und Biogasanlagen sowie Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Pflanzenschutzmitteln und Eigenverbrauchstankstellen.

Diese Anlagen enthalten wassergefährdende Stoffe und Gemische, die geeignet sind die physikalische oder biologische Beschaffenheit des Wassers nachteilig zu verändern.

Daher bedarf es besonderer Schutzmaßnahmen, damit keine wassergefährdenden Stoffe in die Umwelt gelangen können.

Weitergehende Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Landesamts für Umwelt.

tractor-5003754_1920

Weiterführende Informationen (extern)

Oellagerung

Anlagen in Gewerbe und Industrie

In vielen Gewerbe- und Industriebetrieben befinden sich Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.

Sei es das Fasslager zur sicheren Lagerung von Rohstoffen bzw. Abfällen, das Dieselfass zur Betankung eines Gabelstaplers oder Produktionsanlagen mit den zugehörigen Rohrleitungen.

Sowohl die Lagerung von Behältnissen, als auch die Flächen die zum Verladen dienen, müssen bestimmten Vorschriften entsprechen.

Tankstellen

An Tankstellen gibt es eine Vielzahl an Kraftstofftanks (meist unterirdisch) als auch eine dichte Fläche zur Befüllung dieser Tanks und der Fahrzeuge (Abfüllanlage).

Zur Entwässerung dieser Fläche und zur Rückhaltung von ausgetretenen Stoffen ist eine Abscheideanlage vorgeschrieben.

Der Gesetzgeber hat zur Verhinderung von Boden- und Gewässerverunreinigungen bestimmte Regeln in Form von Mindestanforderungen an die Dichtheit, Standsicherheit, Beständigkeit, Rückhaltung bei Leckagen und an die Kontrollen festgelegt.

froet-gas-195375_1920

Der direkte Kontakt für alle Fragen im Bereich: