
Steckrief zur Pflegekonferenz
Die Pflegekonferenz Landkreis Roth wird durch Mittel des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention gefördert. Mit der Förderung ist eine Beteiligung des Landkreises an den Gesamtkosten verbunden.
Mit der erfolgreichen Beantragung einer Pflegekonferenz gemäß §8a Abs. 3 SGB XI im Rahmen der Förderrichtlinie „Gute Pflege in Bayern“ wurde ein weiterer, wichtiger Schritt zur strategischen Weiterentwicklung der pflegerischen Versorgungsstrukturen im Landkreis erreicht. Neben der Bereitstellung finanzieller Mittel wurde für die Pflegekonferenz zudem eine eigene Personalstelle geschaffen.
Pflegekonferenzen (nach § 8a Abs. 3 SGB XI) sind Beratungs- und Abstimmungsgremien auf der Ebene von Landkreisen und kreisfreien Städten. Sie zielen darauf ab, die Zusammenarbeit zwischen Kommune(n), Kostenträgern, Leistungserbringenden sowie sonstigen Initiativen zu optimieren.
Die Ziele einer Pflegekonferenz sind die Optimierung der Zusammenarbeit zwischen Kommunen, Kostenträgern, Leistungserbringern und sonstigen Initiativen sowie die Verbesserung der Koordination örtlicher Versorgungsangebote. Dabei wird insbesondere die Lebenssituation älterer und pflegebedürftiger Menschen berücksichtigt, ihre Teilhabe gefördert und die Bedürfnisse pflegender Angehöriger einbezogen.
Zu den Aufgaben zählen die Klärung und Beratung von Aspekten zu vor Ort notwendigen Pflege- und Unterstützungsstrukturen sowie die Bedarfsfeststellung und der weitere Ausbau von kommunalen Beratungsstrukturen.
Dies beinhaltet insbesondere Fragestellungen zu:
- Pflegeversicherung,
- Pflegerischen Versorgungseinrichtungen,
- Pflegepersonal und Pflegeausbildung,
- Fehl-, Über- und Unterversorgung,
- Quartiersentwicklung,
- Koordination,
- Weiterentwicklung
Formalität, weil …
- Die Gründung erfolgt verbindlich im Rahmen einer konstituierenden Sitzung und tritt mit dem Anerkennungsschreiben durch des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention offiziell in Kraft.
- Die Pflegekonferenz muss sich eine Geschäftsordnung geben. Diese definiert unter anderem den Sitzungsrhythmus, das Abstimmungsverfahren und die Mitgliedschaft. Die Geschäftsordnung tritt mit Beschlussfassung in der ersten Sitzung in Kraft. Die Geschäftsordnung der Pflegekonferenz Landkreis Roth wird aktuell erarbeitet und zeitnah auf der Website ergänzt.
Diese Voraussetzungen schaffen Transparenz und praktische Verbindlichkeiten für die Arbeit der Pflegekonferenz.
Verbindlichkeit, weil …
- Pro Kalenderjahr ist mindestens eine Sitzung durchzuführen
- Nach §8a Abs. 3-5 SGB XI sind die Pflegekassen zur Teilnahme und Mitwirkung verpflichtet
- Die Pflegekonferenz folgt gesetzlichen Aufgaben und ist somit mehr als eine reine Austausch- und Gesprächsplattform
- Die gemeinsam von den Teilnehmern getroffenen Ergebnisse, Entscheidungen und Empfehlungen sollen in deren Institutionen oder Einrichtungen hineingetragen und umgesetzt werden
Die Pflegekonferenz ist ein Gremium des Handelns und bietet die Chance, die pflegerische Versorgung vor Ort aktiv mitzugestalten.
Mitgestaltung, weil …
- Die Pflegekonferenz erlässt offizielle und verbindliche Beschlüsse, die fachlich fundiert sind und von ihren multidisziplinären Mitgliedern gemeinsam getragen werden
- Gemeinsam erarbeitete Handlungsempfehlungen werden verpflichtend an das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention weitergegeben
Durch die Mitgestaltung erhält die Arbeit der Pflegekonferenz ein politisches Gewicht. Dies schafft Umsetzungschancen in der Praxis vor Ort.
- Starke Zusammenschlüsse aller lokalen Akteure in der Pflege – insbesondere ist die Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassenverbände in Bayern gesetzlich verpflichtet, Vertreterinnen und Vertreter in die örtlichen, offiziellen Pflegekonferenzen zu entsenden und an der einvernehmlichen Abgabe gemeinsamer Empfehlungen mitzuwirken.
- Nachhaltige Vernetzung durch fortlaufende und regelmäßige Treffen.
- Verbindliche Zusammenarbeit durch eine gemeinsam festgelegte Vereinbarung; auch lassen sich dadurch u. a. „spontane“ Pflegekonferenzen i. S. einer „Notfall-/Krisensitzung“ zeitnah einberufen.
- Strukturstärkung durch bessere Abstimmung der örtlichen Versorgungsangebote.
- Informationsgewinn durch den Austausch von fachlichem Wissen.
- Politische Mitbestimmung durch Erarbeitung von gemeinsamen Empfehlungen.
- Kooperation und Transparenz durch bessere Abstimmung von Angeboten und Abläufen.
- Kommunale Sozialplanung durch die zentrale Rolle der Kommune.
Die Teilnehmer einer Pflegekonferenz sind Akteure aus dem Kontext und dem weiteren Umfeld der Pflege in der Region. Sie zeichnen sich durch besondere Kenntnisse des Themengebiets Pflege sowie durch einen regionalen Bezug aus. Aufgrund ihrer Funktion sind sie zudem befugt, für ihre jeweilige Institution oder Gruppe verbindlich zu sprechen und Entscheidungen mitzutragen. Darüber hinaus sind politische und amtliche Vertreterinnen und Vertreter auf kommunaler Ebene sowie Vertreterinnen und Vertreter aus dem Ehrenamt und der Selbsthilfe wichtige Mitglieder einer Pflegekonferenz.
Gemäß den gesetzlichen Grundlagen ist die Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassenverbände in Bayern dazu verpflichtet, Vertreterinnen und Vertreter in örtliche Pflegekonferenzen nach § 8a Abs. 3 SGB XI zu entsenden.
Die teilnehmenden Institutionen und Einrichtungen entsenden Vertreterinnen und Vertreter, die ihre jeweilige Organisation offiziell vertreten und an der Erarbeitung von Beschlüssen und Empfehlungen mitarbeiten.
Neben der mindestens einmal jährlich stattfindenden Pflegekonferenz werden Arbeitsgruppen gebildet. Diese treffen sich mehrmals im Jahr, um ausgewählte Themenbereiche zu bearbeiten.
Quelle: Pflegekonferenzen - Koordinationsstelle Pflege und Wohnen in Bayern