Steckrief zur Pflegekonferenz

Die Pflegekonferenz Landkreis Roth wird durch Mittel des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention gefördert. Mit der Förderung ist eine Beteiligung des Landkreises an den Gesamtkosten verbunden.

Mit der erfolgreichen Beantragung einer Pflegekonferenz gemäß §8a Abs. 3 SGB XI im Rahmen der Förderrichtlinie „Gute Pflege in Bayern“ wurde ein weiterer, wichtiger Schritt zur strategischen Weiterentwicklung der pflegerischen Versorgungsstrukturen im Landkreis erreicht. Neben der Bereitstellung finanzieller Mittel wurde für die Pflegekonferenz zudem eine eigene Personalstelle geschaffen.

Quelle: Pflegekonferenzen - Koordinationsstelle Pflege und Wohnen in Bayern