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Der Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Roth umfasst den Landkreis Roth und die Stadt Schwabach. Zu den wesentlichen Aufgaben gehört der Gesundheitsschutz, die Gesundheitsförderung, sowie die Prävention, die Sozialmedizin einschließlich des Gutachterwesens und der Berufsaufsicht über die Heil- und Heilhilfeberufe sowie der Gesundheitsberichterstattung.

Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie Informationen zu den vielfältigen Aufgaben des Gesundheitsamtes.

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Gesundheitsamt Roth

Montag:        08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag:      08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:     08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag:         08:00 - 12:00 Uhr

Anschrift

Westring 36
91154 Roth

Gesundheitsamt Roth - Dienststelle Schwabach

Anschrift

Regelsbacher Str. 9
91122 Schwabach