Mitnahme von ärztlich verordneten Betäubungsmitteln ins Ausland bei Reisen


Bei Reisen ins Ausland kann die Mitnahme von ärztlich verschriebenen Betäubungsmitteln erfolgen, sofern eine vom behandelnden Arzt ausgefüllte Bescheinigung mitgeführt wird. Dieses vom verschreibenden Arzt ausgefüllte Formular wird anschließend vom Gesundheitsamt beglaubigt. Für die Beglaubigung wird eine Gebühr in Höhe von 5 Euro erhoben. Zuständig ist das Gesundheitsamt Roth für die Ärzte, die im Landkreis Roth und der Stadt Schwabach niedergelassen sind. Das Gesundheitsamt prüft vor der Beglaubigung die Vollständigkeit und die Richtigkeit der vom behandelnden Arzt gemachten Angaben, nicht aber die fachliche Notwendigkeit oder die Dosierung der Verordnung.

Aktuell:
Obwohl Cannabis in Deutschland seit dem 01.04.2024 nicht mehr als Betäubungsmittel gilt, werden auch weiterhin für die Reisen ins Ausland diese Bescheinigungen benötigt und auch vom Gesundheitsamt beglaubigt.

Erforderliche Unterlagen:
Das erforderliche Formular (Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln) finden Sie untenstehend unter "Weiterführende Links" zum Download. 

Terminvereinbarung:
Die Terminvereinbarung erfolgt telefonisch unter untenstehendem Kontakt des Gesundheitsamtes.

FAQs

Gesundheitsamt Roth

Öffnungszeiten

  • Montag: 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
  • Dienstag: 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
  • Mittwoch: 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
  • Donnerstag: 08:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
  • Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Anschrift

Westring 36
91154 Roth