Infektionsschutz
Aufgabe des Infektionsschutzes ist es, „übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern“ (IfSG, § 1).
Dies umfasst sowohl den Schutz des Einzelnen als auch der Allgemeinheit. Trotz Fortschritten in der Diagnostik und Therapie in den letzten Jahrzehnten haben Infektionskrankheiten auch in den Industrienationen nicht an Bedeutung verloren. Dies ist u. a. auf Resistenzentwicklungen von Keimen gegen bisher wirksame Antibiotika zurückzuführen. Auch das Auftreten neuer Erreger ist von entscheidender Bedeutung. So ist z. B. bei der Tuberkulose verstärkt mit resistenten Keimen zu rechnen und nach wie vor gibt es gegen das HI-Virus keine wirksame Impfung bzw. keine kurativen therapeutischen Möglichkeiten.
Die verstärkte Reisetätigkeit und die fortschreitende globale Ausweitung der Handelsbeziehungen begünstigen zudem die Verbreitung von Infektionserregern. Durch den zunehmenden Luftverkehr ist innerhalb weniger Stunden eine Erregerausbreitung über Tausende von Kilometern möglich. Mit dem Bioterrorismus bekommt der Infektionsschutz noch eine zusätzliche Dimension. Es ist eine herausfordernde Aufgabe des öffentlichen Gesundheitswesens, die Bevölkerung vor dem Gefährdungspotential durch Infektionserreger zu schützen.
Hierzu sind zuverlässige Meldeverfahren, optimale Kommunikationssysteme auf regionaler und überregionaler Ebene sowie eine enge Zusammenarbeit mit diagnostischen Zentren unabdingbare Voraussetzungen für effektive seuchenhygienische Verhütungs- und Bekämpfungsmaßnahmen. Diese Maßnahmen beinhalten die Abklärung des Krankheitsverdachts bzw. die Verifizierung der Diagnose, die sachgerechte Auslösung der jeweils notwendigen Informationskaskade, die Maßnahmen bezüglich des Indexfalls, die Maßnahmen bezüglich der ansteckungsverdächtigen Kontaktpersonen, die Einstufung nach Ansteckungsrisiko, ggf. das Anraten von Postexpositionsprophylaxe, ggf. die Maßnahmen beim Todesfall, den Probentransport, die Dekontamination und Abfallbeseitigung, die Ermittlung der Infektionsquelle, die Dokumentation, die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie die fachliche Koordination.
Themen
Lebensmittelbelehrung nach § 43 IfSG
HPV
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Impf- und reisemedizinische Beratung
Kopfläuse
Meldepflichtige Krankheiten
Die Spitzmaus und das Bornavirus
Trinkwasserhygiene
Gesundheitsamt Roth
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