Kopfläuse

Infos zum richtigen Verhalten und zur Behandlung von Kopfläusen

Wenn Sie feststellen, dass Ihr Kind Kopfläuse hat, sind Sie verpflichtet, die Leitung der Schule oder Kindertagesstätte Ihres Kindes zu informieren (vgl. §34 Infektionsschutzgesetz).

Die rasche Information ist wichtig, damit die Leitung der Einrichtung alles Notwendige unternehmen kann, um eine Weiterverbreitung der Kopfläuse in der Einrichtung zu verhindern.

Was tun im Fall des Falles?

  1. Sorgfältige Kontrolle: Kopfhaare des Kindes mit einem engen, sauberen Kamm (Nissenkamm) auf Kopfläuse, Nymphen oder Nissen kontrollieren
  2. Erstbehandlung: Anwendung eines zugelassenen Läusemittels (in Apotheken erhältlich; genau nach Gebrauchsanweisung vorgehen) + nasses Auskämmen
  3. Zweitbehandlung: an Tag 8, 9 oder 10 nach der Erstbehandlung noch einmal mit dem Läusemittel behandeln + zwei Wochen lang alle vier Tage nass auskämmen

Sinnvoll begleitende Maßnahmen sind:

  • Reinigung von Kämmen, Haarbürsten, Haarspangen etc. in heißer Seifenlösung
  • Wechsel und Wäsche von Schlafanzügen, Bettwäsche, Unterwäsche und Handtüchern
  • Verpackung von Kopfbedeckungen, Schals und Kapuzenanoraks in Plastiktüten für 3 Tage

Wann darf mein Kind wieder in die Gemeinschaftseinrichtung?

Direkt nach der Erstbehandlung kann der Kindergarten bzw. die Schule wieder besucht werden.

Beachte: Eine zweite Behandlung ist nach 8 - 10 Tagen unbedingt notwendig, damit nachgeschlüpfte Jungläuse sich nicht auf dem Kopf weiter entwickeln und es erneut zu einer Übertragungsgefahr kommt.

Gesundheitsamt Roth

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