Schulärztliche Untersuchung

Eine schulärztliche Untersuchung kann nicht nur im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung bei auffälligem Screening notwednig sein, um die Eltern anschließend zu beraten, sondern auch bei weiteren medizinischen Fragestellugnen rund um den Schulalltag bei Kindern und Jugendlichen.

Schulärztliche Schuleingangsuntersuchung

Bei fehlender altersgemäß zuletzt fälliger Früherkennungsuntersuchung (in der Regel die U9) ist zusätzlich eine schulärztliche Untersuchung durch einen Kinder- und Jugendarzt oder eine Kinder- und Jugendärztin des Gesundheitsamtes notwendig.
Auch u.a. wenn sich bei der U9 oder der Testung durch die Kinderkrankenschwestern Besonderheiten ergeben haben, chronische Erkrankungen vorliegen oder Ihr Kind eine sonderpädagogische vorschulische Einrichtung besucht, ist eine schulärztliche Untersuchung vorgesehen.
Eine schulärztliche Untersuchung kann auch auf Wunsch der Eltern durchgeführt werden: Beispielsweise wenn Sie Fragen zu zusätzlichem Förderbedarf, chronischen Erkrankungen, der Schulfähigkeit Ihres Kindes aus medizinischer Sicht oder einer etwaigen vorzeitigen Einschulung haben oder die Zurückstellung Ihres Kindes in Erwägung ziehen.

Schulärztliche Beratung

Alle staatlichen Schulen im Landkreis Roth und der Stadt Schwabach werden durch des Gesundheitsamt betreut.
Schüler/-innen, Eltern und Lehrkräfte können bei Bedarf mit dem Schularzt bzw. der Schulärztin schulrelevante gesundheitliche Fragen besprechen. Häufige Themen sind beispielsweise: 

  • Chronische Erkrankungen und ihre Auswirkungen auf den Schulbesuch oder die Teilnahme am Sportunterricht
  • Das Auftreten von gesundheitlich bedingten häufigen Fehlzeiten (amtsärztliche Attestpflicht, Schulbesuchsfähigkeit)

Um für die einzelne Schülerin/den einzelnen Schüler die bestmögliche Unterstützung zu finden, ist in manchen Fällen der fachliche Austausch der beteiligten Berufsgruppen sinnvoll, entweder in Einzelgesprächen oder in gemeinsamen Gesprächsrunden z.B. auch zusammen mit Schulpsychologen/-innen oder Schulsozialpädagogen/-innen und der betreuenden Haus- oder Kinderarzt/-ärztin. Dies erfolgt entweder anonymisiert oder mit Einverständnis der Eltern.
Bei besonderen Fragestellungen kann die Schule die Schulärztin/den Schularzt mit der Erstellung eines schulärztliches Gutachtens beauftragen.

Um Impflücken zu schließen, führen wir einmal im Jahr in den 6. Klassen eine Durchsicht der Impfausweise durch und informieren die Eltern schriftlich, wenn Impfungen fehlen. Zusätzlich können sich die Eltern telefonisch beraten lassen.

Schulärztliche Gutachten

Auf Antrag der Schule erstellen wir für Kinder und Jugendliche Gutachten, überwiegend zu folgenden Fragestellungen:

  • Überprüfung von Fehlzeiten
  • Freistellungen von der Teilnahme am Schulsport
  • Nachteilsausgleich bei chronischen Erkrankungen oder Behinderungen

Gesundheitsamt Roth

Öffnungszeiten

  • Montag: 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
  • Dienstag: 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
  • Mittwoch: 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
  • Donnerstag: 08:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
  • Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Anschrift

Westring 36
91154 Roth