Schuleingangsuntersuchung
Die Schuleingangsuntersuchung (SEU) wird zur reformierten Schuleingangsuntersuchung (rSEU).
Für Sie und Ihr Kind beginnt bald ein neuer Lebensabschnitt - Ihr Kind kommt in die Schule.
Unser Team aus Ärzten und Ärztinnen und Fachkräften der Sozialmedizin steht Ihnen gerne beratend zur Seite, deshalb untersuchen wir Ihr Kind vor der Einschulung.
Die Schuleingangsuntersuchung (SEU) wird zur reformierten Schuleingangsuntersuchung (rSEU)
Um bei einer eventuellen Entwicklungsverzögerung mehr Zeit für Therapie und Förderung zu haben wurde die reformierte Schuleingangsuntersuchung entwickelt.
Vorgesehen ist, die Kinder ein Jahr vor der Vorschule zu untersuchen.
Während der Umstellungsphase kann es jedoch dazu kommen, dass Ihr Kind bereits die Vorschule besucht, wenn Sie die Einladung zur rSEU bekommen.
Dabei geht es nicht um eine frühere Einschulung.
Alle Kinder sollen eine möglichst gute Chance auf einen erfolgreichen Schulstart haben.
Die Untersuchung findet in den Räumen des Gesundheitsamtes Roth, Westring 36 (Sparkassengebäude) und im "Haus des Gastes", Maria-Dorothea-Str. 8 in Hilpoltstein statt.
Ab April 2024 findet die rSEU auch im Gesundheitsamt Schwabach im Galenus Gesundheitszentrum, Regelsbacher Str. 9 in Schwabach statt.
Die reformierte Schuleingangsuntersuchung betrifft alle Kinder, die vom 01.10.2018 – 30.09.2019 geboren sind. Auch die sogenannten „Korridorkinder“.
Wenn Ihr Kind in diesem Zeitraum geboren wurde, bekommen Sie eine Einladung zur rSEU mit QR-Code zugeschickt.
Damit können Sie sich selbst einen passenden Termin auswählen.
Gleichzeitig bitten wir Sie, die dort hinterlegten Fragebögen zur Anamnese und Entwicklung Ihres Kindes auszufüllen.
Die rSEU findet unabhängig von der Einschulung des Kindes nur einmal statt.
- Ein vorhandenes Impfbuch.
- Der namentliche Nachweis der U8 bzw. U9 (gelbes Untersuchungsheft).
- Falls vorhanden, die Brille, das Hörgerät, den Gesundheitspass (z.B. Allergiepass, Diabetikerausweis o.ä.) oder den Schwerbehindertenausweis.
Die reformierte Schuleingangsuntersuchung wird die reguläre Schuleingangsuntersuchung ersetzen.
Die Teilnahme ist nach Art. 80 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtwesen (BayEUG) verpflichtend.
Weitere Informationen, auch in anderen Sprachen, sowie die gesetzlichen Grundlagen finden Sie unter: www.lgl.bayern.de/schuleingangsuntersuchung
Dokumente zum Download
Rücksprache mit den Fachkräften der Sozialmedizin zu folgenden Sprechzeiten möglich:
täglich von 8:00- 12:00 Uhr
Reformierte Schuleingangsuntersuchung (rSEU)
Die Schuleingangsuntersuchung (SEU) wird zur reformierten Schuleingangsuntersuchung (rSEU)