
Tätigkeit anzeigen
Wenn Sie eine Tätigkeit im Gesundheitswesen aufnehmen, ändern oder beenden, sind Sie verpflichtet, dies dem Gesundheitsamt anzuzeigen.
Für wen gilt das?
Die Anzeigepflicht gilt insbesondere für:
- Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker
- Personen, die Heilkunde ausüben, ohne einem Kammerberuf anzugehören
- Angehörige von Gesundheitsfachberufen mit selbstständiger Tätigkeit (z. B. Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie)
Weitere Informationen zu den betroffenen Berufsgruppen (extern)
Was ist anzuzeigen?
Unabhängig davon sind folgende Sachverhalte anzuzeigen:
- Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit
- Änderungen der Tätigkeit (z. B. Anschrift oder Tätigkeitsumfang)
- Beendigung der Tätigkeit
Rechtsgrundlage
Die Anzeigepflicht ergibt sich aus Art. 10 des Bayerisches Gesundheitsdienstgesetz (GDG).
Online-Anzeige
Für die Anzeige stehen zwei Online-Dienste zur Verfügung.
Hinweis
Die Nutzung des zentralen Serviceportals Bayern erfordert eine Anmeldung mit BayernID oder BundID. Alternativ steht ein vereinfachtes Online-Formular zur Verfügung.
Zentrales Serviceportal Bayern (empfohlen)
- strukturierte Erfassung aller Angaben ohne Unterschrift (Bayern-/BundID erforderlich)
- Upload von Unterlagen möglich
- Dort werden Sie durch den jeweiligen Anwendungsfall geführt und können alle erforderlichen Angaben digital übermitteln.
Unser (e)Service für Sie
Service
Heilkundeausübung; Anzeige
- Anzeige ohne Bayern-/BundID möglich
- direkte Übermittlung an das Gesundheitsamt
Gesundheitsamt Roth
Montag: 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Anschrift
Weinbergweg 16b
91154 Roth