Tätigkeit anzeigen

Wenn Sie eine Tätigkeit im Gesundheitswesen aufnehmen, ändern oder beenden, sind Sie verpflichtet, dies dem Gesundheitsamt anzuzeigen.

Für wen gilt das?

Die Anzeigepflicht gilt insbesondere für:

  • Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker
  • Personen, die Heilkunde ausüben, ohne einem Kammerberuf anzugehören
  • Angehörige von Gesundheitsfachberufen mit selbstständiger Tätigkeit (z. B. Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie)

Weitere Informationen zu den betroffenen Berufsgruppen (extern)

Was ist anzuzeigen?

Unabhängig davon sind folgende Sachverhalte anzuzeigen:

  • Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit
  • Änderungen der Tätigkeit (z. B. Anschrift oder Tätigkeitsumfang)
  • Beendigung der Tätigkeit

Rechtsgrundlage

Die Anzeigepflicht ergibt sich aus Art. 10 des Bayerisches Gesundheitsdienstgesetz (GDG).

Online-Anzeige

Für die Anzeige stehen zwei Online-Dienste zur Verfügung. 

Hinweis
Die Nutzung des zentralen Serviceportals Bayern erfordert eine Anmeldung mit BayernID oder BundID. Alternativ steht ein vereinfachtes Online-Formular zur Verfügung.

Zentrales Serviceportal Bayern (empfohlen)

  • strukturierte Erfassung aller Angaben ohne Unterschrift (Bayern-/BundID erforderlich)
  • Upload von Unterlagen möglich
  • Dort werden Sie durch den jeweiligen Anwendungsfall geführt und können alle erforderlichen Angaben digital übermitteln.

Unser (e)Service für Sie

  • Anzeige ohne Bayern-/BundID möglich
  • direkte Übermittlung an das Gesundheitsamt

Gesundheitsamt Roth

Montag:        08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag:      08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:     08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag:         08:00 - 12:00 Uhr

Anschrift

Weinbergweg 16b
91154 Roth