
Zeitweilige Trinkwasserversorgungsanlagen
Bei Veranstaltungen, wie zum Beispiel Kirchweihen, erfolgt die Trinkwasserversorgung der Schank- und Verkaufsstände, Toilettenwägen oder Duschen meist über Hydranten und mobile Leitungen. Diese Anlagen bezeichnet man als zeitweilige Trinkwasserversorgungsanlagen (ZeitWVA), da diese nur für eine gewisse Zeitspanne errichtet werden.
Durch den sachgemäßen Betrieb, sowie das Verwenden von trinkwasserzugelassenen Produkten bzw. Materialien kann der Eintrag und die Vermehrung von gesundheitsschädlichen Stoffen und Mikroorganismen verhindert werden.
Nach § 11 Abs 3 der Trinkwasserverordnung ist der Betreiber einer ZeitWVA dazu verpflichtet dem Gesundheitsamt Folgendes anzuzeigen:
- die Errichtung der Wasserversorgungsanlage,
- die Inbetriebnahme und die Wiederinbetriebnahme der Wasserversorgungsanlage,
- die voraussichtliche Dauer des Betriebs der Wasserversorgungsanlage
Die Anzeige hat unverzüglich nach Kenntnisnahme der anzeigepflichtigen Umstände zu erfolgen.
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weitere Informationen (extern)
Gesundheitsamt Roth
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