Beurkundungen
Viele Erklärungen von familienrechtlicher und/oder unterhaltsrechtlicher Bedeutung bedürfen einer öffentlichen Beurkundung. Nach § 59 SGB VIII ist das Jugendamt befugt, insbesondere folgende Erklärungen zu beurkunden:
- Die Anerkennung der Vaterschaft, die Zustimmung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung und eventuell weitere mit der Vaterschaftsanerkennung zusammenhängende Erklärungen, z. B. Zustimmungen der gesetzlichen Vertreter eines Elternteils,
- die Verpflichtung zur Leistung von Unterhalt,
- die Erklärung nicht miteinander verheirateter Eltern, das Sorgerecht für ein Kind gemeinsam ausüben zu wollen.
Die vorgenannten Erklärungen können (mit Ausnahme der Verpflichtung zur Unterhaltsleistung) bereits vor der Geburt des Kindes beurkundet werden. Die Beurkundungen sind kostenfrei. Mitzubringen sind ein gültiger Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass).
Bitte vereinbaren Sie für eine Beurkundung telefonisch oder per Email einen Termin beim Jugendamt.
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Kreisjugendamt
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