Kindertagespflege & -stätten
Der Bedarf an flexiblen Betreuungsplätzen wächst. Immer mehr Eltern im Landkreis greifen aus unterschiedlichsten Gründen auf eine individuelle Kindertagespflege zurück.
Informieren Sie sich über die Förderung von Kindern in Tagespflege, verschaffen Sie sich einen Überblick über die Kindertagesstätten im Landkreis oder lassen Sie sich direkt eine Tagespflege vermitteln.
Beratung & Hilfen
Die Fachkräfte des familienorientierten Bereichs sind für alle Familien mit Kindern sowie für Jugendliche bzw. junge Erwachsene unter 21 Jahren zuständig, die sich in familiären Problemsituationen befinden. Sie beraten, unterstützen und bieten Hilfen an.
Das Jugendamt bietet auch verschiedene wirtschaftliche (finanzielle) Hilfen an.
KoKi
Die Koordinierende Kinderschutzstelle (KoKi) ist Anlaufstelle für alle werdenden Eltern, Alleinerziehende und Familien mit Kindern bis zu 6 Jahren im Landkreis Roth.
Mit der Geburt Ihres Kindes beginnt ein neuer aufregender Lebensabschnitt mit kleinen und großen Veränderungen für alle Familienmitglieder. Neben vielen wunderschönen und unvergesslichen Momenten bringt diese intensive Zeit auch Fragen und ungewohnte Situationen mit sich. In genau dieser Zeit möchten wir Ihnen beratend und unterstützend zur Seite stehen.
Jugendschutz
Jugendschutz ist nichts Statisches. Er unterliegt einem ständigen Wandel, bedingt durch die sich stetig ändernde gesellschaftliche Situation und den Zeitgeist.
Heute versteht man Jugendschutz als „Anwalt der nachwachsenden Generation“, der ihre Interessen gegenüber den politisch Verantwortlichen, gegenüber Veranstaltenden, Gewerbetreibenden, Erziehungs- und Bildungsinstanzen, aber auch gegenüber Städte- und Verkehrsplanenden vertritt.
Förderungen
Im Bereich Jugend und Familie gewährt der Landkreis Roth einige Zuschüsse für den Neubau bzw. die Generalsanierung von örtlichen und überörtlichen Jugendeinrichtungen.
Zudem werden Freizeit- und Erholungsmaßnahmen sowie Kleinrenovierungen von Jugendräumen von unserem Landkreis gefördert.
Pflegekinder, Adoption und Heime
Manchmal läuft es in Familien einfach nicht wirklich rund. In solchen Situationen ist es gut, wenn es Möglichkeiten gibt, den Kindern eine "zweite Heimat" geben zu können. In manchen Fällen springen Pflegeeltern ein, in anderen übernehmen Adoptiveltern diese Aufgabe und manchmal ist auch die Unterbringung in einem Heim die richtige Alternative. Das Jugendamt sucht mit viel Fingerspitzengefühl für jedes Kind, die beste Möglichkeit.
Kinderschutz
Eine wichtige Aufgabe ist der Kinderschutz. Bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte einer Kindeswohlgefährdung ist das Tätigwerden der Fachkräfte erforderlich. Hierbei werden die Hinweise auf eine Gefährdung überprüft, um gegebenenfalls anschließend notwendige sowie geeignete Schutzmaßnahmen einzuleiten.
Jugendhilfe im Strafverfahren
Sie begleitet junge Menschen, die zum Zeitpunkt einer Straftat mindestens 14 Jahre und noch nicht 21 Jahre alt sind (und, falls gewünscht, deren Eltern) während des gesamten Strafverfahrens. Zum anderen unterstützt sie Jugendgerichte und Jugendstaatsanwaltschaften durch Berichte, Stellungnahmen und Entscheidungshilfen.
Eingliederungshilfe
Das Jugendamt ist im Rahmen der Eingliederungshilfe zuständig für Schulkinder und Jugendliche, die gem. § 35 a SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) von einer seelischen Behinderung bedroht oder seelisch behindert sind.
Kreisjugendring
Der Kreisjugendring ist die Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände und der Kinder- und Jugendgruppen im Landkreis Roth. Mehr Informationen zur den Angeboten gibt es auf der eigenen Homepage des KJR.
Kreisjugendamt
Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
- Dienstag: 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
- Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Anschrift
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