Unterhalt & Unterhaltsvorschuss
Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite sollen nur einen ersten Überblick über diesen Bereich ermöglichen. Die gesetzlichen Regelungen hier sind so komplex, dass wir auf eine umfangreiche, unübersichtliche Darstellung verzichten. Umfangreichere Erklärungen finden Sie unter den angefügten Links im BayernPortal. Für genauere Informationen nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit den zuständigen Mitarbeitenden auf. |
Unterhalt
Lebt ein Kind bei nur einem Elternteil, leistet dieser Teil den Betreuungsunterhalt (Pflege und Erziehung). Der andere Elternteil ist verpflichtet den Barunterhalt (Geld) zu leisten. Im Allgemeinen spricht man beim Barunterhalt vereinfacht von Unterhalt.
Unterhalt (oder hier genauer: Kindesunterhalt) ist also der finanzielle Teil, den Erziehungsberechtigte gegenüber ihren Kindern leisten müssen. In Deutschland richtet sich der Unterhalt für minderjährige Kinder grundsätzlich nach deren Alter und dem Einkommen des zahlungspflichtigen Elternteils. Eine genaue Berechnung erstellt das Jugendamt.
Bitte reichen Sie den Antrag per Fax oder Brief, vollständig ausgefüllt und unterschrieben beim Landratsamt Roth (Adresse untenstehend) ein. Der Antrag ist nur mit Unterschrift gültig. Für die Frist gilt das Datum des Posteingangs.
Buchstabenbereich | Ansprechperson | Telefonnummer |
---|---|---|
A -D | Julia Kukula | 09171 / 81 - 1217 |
F - H | Matthias Kelsch | 09171 / 81 - 1219 |
K | Tanja Rieger | 09171 / 81 - 1228 |
L - M | Margit Gebauer | 09171 / 81 - 1267 |
I, N - S, Sp, St | Christian Schrötz | 09171 / 81 - 1227 |
E - J, Sch, T - Z | Daniela Schneck | 09171 / 81 - 1216 |
Unterhaltsvorschuss
Kinder, deren unterhaltspflichtige Elternteile nicht zahlen wollen oder können, können Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz beantragen. Dafür müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden. Eine genaue Berechnung erstellt das Jugendamt.
Kontakte nach Buchstabenbereich (Nachname des Kindes)
Weiterführender Link (extern)
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Dokumente zum Download
Bitte reichen Sie den Antrag per Fax oder Brief, vollständig ausgefüllt und unterschrieben beim Landratsamt Roth (Adresse untenstehend) ein. Der Antrag ist nur mit Unterschrift gültig. Für die Frist gilt das Datum des Posteingangs.
Unterhaltsvorschussstelle Landratsamt Roth
Bitte reichen Sie den Antrag per Fax oder Brief, vollständig ausgefüllt und unterschrieben ein. Der Antrag ist nur mit Unterschrift gültig. Für die Frist gilt das Datum des Post-/Faxeingangs.