Kindertagespflege & -stätten

Hier finden Sie interaktive Karten mit einer Übersicht der Einrichtungen im Landkreis sowie Dokumente & Anträge zum Download

Wenn Eltern nach der Geburt eines Kindes die Berufstätigkeit wieder aufnehmen möchten, stellt sich die Frage: Welche Betreuung wünsche ich mir für mein Kind? Der erste Ansprechpartner für die Kindertagesbetreuung ist Ihr zuständiges Jugendamt. Hier kann man sich nach verschiedenen Möglichkeiten der Kinderbetreuung erkundigen. 

Kindertagespflege

Bei der Kindertagespflege werden die Kinder in der Regel im Haus der Tagesmutter/ des Tagesvaters betreut. Oft betreut diese gleichzeitig noch weitere Tageskinder. So entsteht eine familienähnliche Betreuungssituation. Kinder, die viele Stunden am Tag betreut werden, müssen keinen Wechsel der Bezugspersonen erleben, sondern werden immer von der derselben Person betreut. Besonders für Kinder unter drei Jahren ist dies ein wertvoller Aspekt.
Kindertagespflege kommt für Kinder zwischen 0 und 14 Jahren in Frage, vor allem aber für Kinder unter drei Jahren. Wenn die Betreuungszeiten der Kindertageseinrichtung nicht ausreichen, kann die Tagespflege als Ergänzung oder auch als Alternative genutzt werden. Auch für Schulkinder ist die Kindertagespflege eine gute Ergänzung, damit sie bei Unterrichtsausfall, spätem Schulbeginn und an Nachmittagen gut betreut werden.

Die Höhe der Kosten, mit denen Sie für die Kinderbetreuung rechnen müssen, richtet sich nach der jeweiligen Betreuungszeit.

Das Jugendamt überprüft auch die Eignung der Tagesmütter und –väter und erteilt eine Erlaubnis zur Kindertagespflege. Ebenso ist das Jugendamt Ansprechpartner für Erziehungsberechtigte und Tagespflegepersonen in allen Fragen der Kindertagespflege.

Kindertagesstätten

Eine weitere Möglichkeit der Betreuung sind Kindertagesstätten - oder kurz Kitas. Für den Landkreis Roth haben wir zwei spezielle interaktive Karten mit den verschiedenen Angeboten erstellt.