Jugendschutz
Aufgabengebiete im Bereich des Jugendschutzes:
- Gesetzlicher Jugendschutz
Hierzu gehören Indizierungsanträge an die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften, gegebenenfalls Anzeigen gegen Gewerbetreibende oder Veranstaltende, Zusammenarbeit mit den Jugendschutzsachbearbeitern der Polizeireviere und den Mitarbeitenden in den Ordnungsämtern der Gemeinden. - Erzieherischer Jugendschutz nach § 14 SGB VIII.
Dieser Bereich umfasst zum Beispiel die Durchführung von Elternabenden in Kindergärten oder Schulen, Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit zu den Gefährdungsbereichen, Informationen und Hilfestellungen für Kinder und Jugendliche, Multiplikatorenfortbildung
Rechtliche Grundlagen für die Arbeit sind neben der UN-Kinderrechtskonvention und dem Kinder- und Jugendhilfegesetz folgende Gesetze:
- Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit (JuSchG)
- Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (JArbSchG)
Informationen zum Jugendschutzgesetz (JuSchG)
Zeitgleich mit dem Jugendschutzgesetz trat der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder in Kraft, der eine einheitliche Rechtsgrundlage für den Jugendschutz in den elektronischen Medien (Internet, Fernsehen, Rundfunk) schafft. Durch Verzahnungsregelungen in beiden Gesetzen ist sichergestellt, dass Bundes- und Ländereinrichtungen nach einheitlichen Schutzstandards entscheiden.
Das Jugendschutzgesetz dient dem Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit. Es regelt den Verkauf, die Abgabe und den Konsum von Tabak, E-Zigaretten, E-Shishas und Alkohol. Auch die Abgabe von Filmen und Computerspielen - zum Beispiel der Verkauf und Verleih - sowie der Aufenthalt in Gaststätten oder bei Tanzveranstaltungen - beispielsweise in Diskotheken - wird darin geregelt.
Christian Schrötz
- Beistandschaft, Unterhaltsberatung, Beurkundung, Fremdbeurkundung (Buchstaben I, N - S, St)
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