Heime
Heimerziehung und stationäre Jugendhilfe
Hilfe zur Erziehung in einer Einrichtung soll - durch eine Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten - Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung fördern und entsprechend ihrem Alter und Entwicklungsstand sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie
- eine Rückkehr des Kindes oder des Jugendlichen in die Familie zu erreichen versuchen,
- die Erziehung in einer anderen Familie oder familienähnlichen Lebensform vorbereiten oder
- die Verselbstständigung des Jugendlichen fördern und begleiten.
Im Bereich Heimerziehung begleitet ein Sozialarbeiter fachlich die Maßnahmen und erstellt den Hilfeplan nach § 36 Abs. 2 Kinder- und Jugendhilfegesetz. In Zusammenarbeit mit den Eltern, den Kindern und Jugendlichen wählt er geeignete Einrichtungen aus. Er ist Ansprechpartner für Eltern, Heim und untergebrachte Kinder und Jugendliche und bearbeitet mit ihnen alle die Erziehungsmaßnahme betreffenden Angelegenheiten. Er überprüft, ob die Hilfeart weiterhin notwendig und geeignet ist, ob andere Formen der Hilfe angezeigt sind oder ob das Kind bzw. der Jugendliche in seine Herkunftsfamilie zurückkehren kann.
Unter stationärer Jugendhilfe ist der Bereich der Heimerziehung in seiner gesamten Angebotsbreite zu verstehen, von Heimen in ihrem originären Sinne über ausgelagerte oder eigenständige Wohngruppen für Kinder/Jugendliche, Familienwohngruppen (ständig dort wohnendes Betreuerehepaar) bis hin zu den betreuten Wohnformen, innerhalb derer ältere Jugendliche und junge Volljährige beim Übergang in die Selbstständigkeit einer eigenen Wohnung von erzieherischen Fachkräften begleitet werden (betreutes Einzelwohnen).