Bildung und Teilhabe

Förderung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene können einen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe haben, wenn sie bzw. ihre Eltern

Ab dem 01.08.2019 werden die Leistungen für Bildung und Teilhabe erheblich vereinfacht. Zum einen ist im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende vielfach keine gesonderte Antragstellung mehr erforderlich. Personen, die Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, können künftig einen Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe formlos stellen, z. B. durch E-Mail. Zum anderen können die zuständigen Behörden – neben Sach- und Dienstleistungen, insbesondere in Form von personalisierten Gutscheinen oder Direktzahlungen an Anbieter – auch Geldleistungen ermöglichen.

Soziales - Bildung und Teilhabe (BuT)

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