Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit

Ältere Menschen mit zu geringen Renten und Menschen, die z.B. durch Krankheit dauerhaft erwerbsunfähig sind können, um den Mindestlebensunterhalt zu sichern, Grundsicherung beantragen. Voraussetzung ist, dass der Anspruchsberechtigte bedürftig ist, sich tatsächlich in der Bundesrepublik Deutschland aufhält, die Altersgrenze erreicht oder aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert ist.

Sozialamt Landkreis Roth

Anschrift

Weinbergweg 1
91154 Roth