
Hilfe für Menschen, die von Obdachlosigkeit bedroht oder obdachlos sind.
Obdachlose Menschen und Personen, die von Obdachlosigkeit bedroht sind, haben Anspruch auf staatliche Unterstützung.
Sie können Leistungen in Anspruch nehmen, die dazu beitragen, soziale Schwierigkeiten abzuwenden, zu beseitigen, zu mildern oder dabei helfen, dass sich die Situation nicht weiter verschlimmert.
Für die Bereitstellung einer Unterkunft ist die Gemeinde zuständig, in der sich die obdachlose Person aufhält.
Finanzielle Hilfen und soziale Beratung bieten die nachstehenden Anlaufstellen.
Finanzielle Hilfen
Soziale Beratung
Kontakte, Sozialer Beratungsdienst und Gesundheitsförderung
Sozialer Beratungsdienst und Gesundheitsförderung
Sozialer Beratungsdienst
Sozialpädagogische Fachkräfte des Gesundheitsamtes Roth/Schwabach bieten für Betroffene und deren Angehörige Beratung und Vermittlung zu verschiedenen Hilfsangeboten in der Region an.