Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug
Gericht oder Landratsamt haben Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen. Wie kann ich meinen Führerschein wiederbekommen?
Sie stellen einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis. Das machen Sie im Rathaus Ihres Wohnortes, weil die Gemeinde Ihre Meldedaten bestätigt. Außerdem beantragen Sie im Rathaus ein Führungszeugnis.
Welche Unterlagen brauche ich?
Für alle Führerscheine:
- Personalausweis oder Reisepass
- behördliches Führungszeugnis von der Gemeinde
- aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe („lebensrettende Sofortmaßnahmen“ reichen nicht aus)
Für die Klassen AM, A, A2, A1, B, BE, L, T (insb. Auto, Motorrad, Bulldog):
- Sehtestbescheinigung vom Optiker oder Augenarzt (nicht älter als 2 Jahre)
Für die Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 und D1E (LKW und Bus):
- augenärztliches Gutachten (nicht älter als 2 Jahre)
- ärztliches Zeugnis oder Gutachten (nicht älter als 1 Jahr)
- ggf. Nachweis über abgelegte Grundqualifikation (IHK) bzw. der 5 Module
- zusätzlich für die Klassen D, DE, D1 und D1E:
Betriebs- oder arbeitsmedizinisches oder medizinisch-psychologisches Gutachten (nicht älter als 1 Jahr)
Wann kann ich meinen Führerschein zurückbekommen?
Das hängt davon ab, ob in Ihrem Fall eine Sperrfrist besteht. Sperrfrist bedeutet, dass Sie innerhalb einer bestimmten Zeit keinen Führerschein bekommen dürfen. Die Sperrfrist finden Sie im Urteil des Gerichts oder im Gesetz. In den meisten Fällen beträgt die Sperrfrist 6 Monate bis 1 Jahr. Den Antrag können Sie frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist stellen.
MPU
Außerdem kann bei Straftaten, Alkohol, Drogen oder psychischen Erkrankungen eine fachärztliche Begutachtung oder eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) nötig sein. Die Untersuchung wird von der Führerscheinstelle per Brief angeordnet, nachdem Sie einen Antrag im Rathaus gestellt haben.
Genaue Informationen finden Sie im Infoblatt das unten zum Download angeboten wird. Bei Fragen sind wir gerne für Sie da: 09171 / 81-1162 oder 09171 / 81-1167
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Dokumente zum Download
Führerscheinstelle Roth
Öffnungszeiten
Montag: 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 07:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 07:30 - 13:00 Uhr
Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 07:30 - 13:00 Uhr