Fahrerlaubnis eines Staates der Anlage 11 FeV


Deutschland hat mit einigen Ländern besondere Vereinbarungen getroffen. Dadurch kann ein ausländischer Führerschein leichter in einen deutschen Führerschein umgeschrieben werden. Die Fahrberechtigung ab Einreise beträgt sechs Monate.

Die Regeln können unterschiedlich sein in Bezug auf mögliche Prüfungspflicht. Die Vereinbarung kann für alle Führerscheinklassen gelten oder nur für die Klasse B.

Hierzu ist ein formeller Antrag bei der zuständigen Gemeinde-/ Stadtverwaltung zu stellen.

Welche Unterlagen brauche ich?
  • Meldebestätigung auf der Rückseite des Antrags durch die zuständige Gemeinde-/ bzw. Stadtverwaltung
  • ausländischer Führerschein
  • aktuelles biom. Passbild (max. 1 Jahr alt) (35 x 45 mm)
  • weitere erforderliche Unterlagen sind individuell je nach Staat und Klasse (siehe Anlage 11 FeV)
  • ob eine Prüfung (ohne Ausbildungspflicht) abgelegt werden muss, ist individuell zu prüfen (siehe Anlage 11 FeV)

Eine Umschreibung ist nur möglich, solange die ausländische Fahrerlaubnis gültig ist. Ansonsten ist der Antrag wie eine Ersterteilung einer Fahrerlaubnis mit Prüfung in Theorie und Praxis und zusätzlicher Ausbildungspflicht zu behandeln.