Hierzu ist ein formeller Antrag über die zuständige Gemeinde-/bzw. Stadtverwaltung zu stellen.

Ausländische Führerscheine aus Drittstaaten können nur nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung umgeschrieben werden. 

Welche Unterlagen brauche ich?
  • Meldebestätigung auf der Rückseite des Antrags durch die zuständige Gemeinde-/ bzw. Stadtverwaltung
  • ausländischer Führerschein
  • aktuelles biom. Passbild (max. 1 Jahr alt) (35 x 45 mm)
  • ausländischer Führerschein mit Übersetzung von einem amtlich anerkannten Übersetzer
  • Name und Anschrift der Fahrschule
  • Ausbildung in Erster Hilfe (muss spätestens bei Abholung des Führerscheins vorgelegt werden)
  • bei Antrag auf Klasse AM, A2, A, B, BE, T oder L:
    Sehtest (Augenarzt oder Optiker) - nicht älter als zwei Jahre
  • bei Antrag auf Klasse C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E:
    Bescheinigung über die augenärztliche Untersuchung
    Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung
  • zusätzlich bei Antrag auf die Klasse D, D1, DE oder D1E:
    medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)
  • Behördliches erweitertes Führungszeugnis, zu beantragen bei der zuständigen Stadt-/ bzw. Gemeindeverwaltung

Eine Umschreibung ist nur möglich, solange die ausländische Fahrerlaubnis gültig ist. Ansonsten ist der Antrag wie eine Ersterteilung einer Fahrerlaubnis mit Prüfung in Theorie und Praxis und zusätzlicher Ausbildungspflicht zu behandeln.