Fahrerlaubnis EU- oder EWR-Staaten umschreiben


Mit einem gültigen Führerschein aus einem EU-Land oder einem EWR-Land dürfen Sie in Deutschland Auto fahren. Sie dürfen die Fahrzeuge fahren, für die Ihr Führerschein gilt.

Zum EWR gehören:

  • Island
  • Liechtenstein
  • Norwegen
Welche Unterlagen brauche ich?
  • Meldebestätigung auf der Rückseite des Antrags durch die zuständige Gemeinde-/ bzw. Stadtverwaltung
  • ausländischer Führerschein
  • aktuelles biom. Passbild (max. 1 Jahr alt) (35 x 45 mm)

Sie müssen Ihren Führerschein nicht in einen deutschen Führerschein umschreiben lassen.
Eine Umschreibung ist aber freiwillig möglich. Ausnahme bei den Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E.