100 km/h-Zulassung für Anhänger
Die Zulassung für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h ist möglich für
• Pkw mit Anhänger
• mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t mit Anhänger und
• Kraftomnibusse mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t mit Anhänger
Der Anhänger ist zunächst bei einer amtlichen Prüforganisation (zum Beispiel TÜV, Dekra, GTÜ) vorzuführen. Diese stellt fest, ob der Anhänger die technischen Voraussetzungen erfüllt. Ist dies der Fall, erhalten Sie eine Bestätigung über die technische Prüfung und eine Bescheinigung.
Am Zulassungsschalter sind vorzulegen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) des Anhängers (Wohnwagens)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) des Anhängers (Wohnwagens)
- Bescheinigung einer amtlichen Prüforganisation (TÜV, Dekra, GTÜ)
Bei der Zulassungsstelle werden die Zulassungsbescheinigungen Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief) geändert. Gleichzeitig erhalten Sie das 100 km/h-Schild für den Anhänger.