Anschriften- / Namensänderung
Wenn Sie innerhalb des Landkreises Roth umgezogen sind oder sich Ihr Name geändert hat (z.B. durch Heirat), muss die aktuelle Anschrift in der Zulassungsbescheinigung Teil I und der Name in den Zulassungsbescheinigungen Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief) vermerkt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei Namens- und Adressänderung:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- geänderter Personalausweis oder Meldebescheinigung
Bei Adressänderung (alte Fahrzeugpapiere):
- Fahrzeugbrief
- Fahrzeugschein
- geänderter Personalausweis oder Meldebescheinigung
Bei Adressänderung (neue Fahrzeugpapiere):
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- geänderter Personalausweis oder Meldebescheinigung