Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Kennzeichenschild(er)
- bei Fahrzeugdiebstahl: Anzeige bei der Polizei
Zusätzlich ist bei Verschrottung ein Verwertungsnachweis erforderlich. Sofern mit dem Antrag auf Außerbetriebsetzung kein Verwertungsnachweis vorgelegt wird, hat der Antragsteller zu erklären, dass das Fahrzeug nicht als Abfall entsorgt wird oder es im Ausland verbleibt.
Für welche Fahrzeuge wird ein Verwertungsnachweis benötigt:
Das Gesetz über die Entsorgung von Altfahrzeugen gilt für die Entsorgung folgender Fahrzeugklassen:
Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und einem Gesamtgewicht bis 3,5 t.
Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einem Gesamtgewicht bis zu 3,5 t.
dreirädrige Kraftfahrzeuge die der Personen- oder Güterbeförderung dienen und (in der Regel) mit einer geschlossenen Fahrerkabine ausgerüstet sind.