Erlöschen der Kasko-Versicherung
Folgen des Zahlungsverzuges
Bei der Zulassung eines Fahrzeuges müssen Sie nachweisen, dass eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. Solange das Fahrzeug zugelassen ist, muss uneingeschränkter Versicherungsschutz bestehen.
Sollten Sie Ihre Versicherungsbeiträge nicht regelmäßig an die Versicherung zahlen, wird diese Sie zur Zahlung auffordern. Sollten Sie diese Aufforderungen aber missachten, wird die Versicherung die Zulassungsbehörde über die Beendigung des Versicherungsverhältnisses unterrichten.
Die Zulassungsbehörde wiederum wird Sie dann per Ordnungsverfügung auffordern, innerhalb von maximal 3 Tagen den vollständigen Versicherungsschutz des Fahrzeuges erneut nachzuweisen. Der Nachweis über einen bestehenden Versicherungsschutz muss ausschließlich elektronisch durch den Versicherer erfolgen; Prämienquittungen oder Einzahlungsbelege werden nicht akzeptiert!
Falls Sie der Aufforderung nicht nachkommen, wird die Zulassungsstelle unverzüglich die zwangsweise Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges anordnen.
Weitere Fragen?
Informationen in den einzelnen Fällen können nur in der Zulassungsbehörde direkt beantwortet werden, hierfür ist eine persönliche Kontaktaufnahme erforderlich unter der Tel. Nr. 09171 / 81-1153.