Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Erforderliche Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Bericht über die Hauptuntersuchung
- bei Diebstahl: Diebstahlanzeige (Vorgangs-Nr. der Polizei)
- ggf. Vollmacht und Personaldokument des Vollmachtgebers sowie formlose Verlusterklärung des Fahrzeughalters
Hinweis:
Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I ist immer eine Versicherung an Eides Statt des Fahrzeughalters abzugeben. Daher ist ein persönliches Erscheinen bei der Zulassungsbehörde unter Vorlage des Personalausweises oder Passes unbedingt erforderlich.
Die Versicherung an Eides Statt kann auch vor einem Notar abgegeben werden (Urkundenrolle - keine Unterschriftsbeglaubigung). Nur dann ist eine Bevollmächtigung eines Dritten möglich. Die Urkundenrolle muss im Original vorgelegt werden.