Neuzulassung
Wenn ein Fahrzeug zum ersten Mal zugelassen wird, handelt es sich um eine Neuzulassung.
Bitte bringen Sie dazu folgende Unterlagen mit:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- COC-Papier/EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (ist in der jeweiligen Landessprache abgefasst, enthält aber meist die englische Bezeichnung
 COC - Certificate of Conformity)
- Versicherungsbestätigung (EVB-Nummer)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass (auch der vertretenden Person)
- bei Firmen: Bescheinigung des Gewerbeamtes / Handelsregisterauszug
 bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
- Vollmacht bei Vertretung
 mit Einverständniserklärung, dass dem Bevollmächtigten kraftfahrzeugsteuerliche Verhältnisse bekanntgegeben werden dürfen
- bei minderjährigen Fahrzeughaltern: Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormundes mit Personalausweis(en)
- Evtl. Schild für Sicherheitsprüfung zwecks Zuteilung des SP-Pfeiles
- SEPA-Mandat für Kraftfahrzeugsteuer (nicht erforderlich für reine Elektrofahrzeuge)