Saisonkennzeichen beantragen bzw. löschen
Saisonkennzeichen beantragen
Fahrzeuge, die nicht das ganze Jahr genutzt werden, können ein Saisonkennzeichen erhalten.
Dazu kann ein fester Zeitraum im Jahr festgelegt werden, für den die Zulassung jährlich wiederkehrend gelten soll.
Dieser Zeitraum kann zwischen zwei und elf Monaten betragen. Der gewünschte Zeitraum wird auf das Kennzeichen
geprägt und in die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) eingetragen. Die Zulassung gilt jeweils für
volle Monate und beginnt ab dem ersten Tag eines Monats und endet am letzten Tag eines Monats.
Bitte bringen Sie dazu folgende Unterlagen mit:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Versicherungsbestätigung (EVB-Nummer)
- Hauptuntersuchungsbericht (Original-Prüfbericht TÜV, DEKRA, o.ä.)
- Nachweis über Sicherheitsprüfung (SP) bei prüfpflichtigen Fahrzeugen gem. Anlage VIII zur StVZO
- gültiger Personalausweis oder Reisepass (auch der vertretenden Person)
- bei Firmen: Bescheinigung des Gewerbeamtes / Handelsregisterauszug
- bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
- Vollmacht bei Vertretung
mit Einverständniserklärung, dass dem Bevollmächtigten kraftfahrzeugsteuerliche Verhältnisse bekanntgegeben werden dürfen - bei minderjährigen Fahrzeughaltern: Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormundes mit Personalausweis(en)
- Kennzeichenschilder (nur bei zugelassenem Fahrzeug)
- SEPA-Mandat für Kraftfahrzeugsteuer
Besonderheiten:
- Seit 01. Oktober 2017 ist ein Saisonkennzeichen in Verbindung mit einem historischen Kennzeichen möglich.
- Das Fahrzeug darf nur innerhalb der auf dem Kennzeichen angegebenen Zeit betrieben oder auf öffentlichen Straßen und Plätzen abgestellt werden.
- Wenn das Fahrzeug verkauft wird, muss dies der Zulassungsbehörde gemeldet werden, unabhängig davon ob de Zeitpunkt des Verkaufs innerhalb oder außerhalb der Saisonzulassung liegt.
Saisonkennzeichen löschen
Bitte bringen Sie dazu folgende Unterlagen mit:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Versicherungsbestätigung (EVB-Nummer)
- Vollmacht bei Vertretung
- bei minderjährigen Fahrzeughaltern: Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormundes mit Personalausweis(en)
- Kennzeichenschilder