Umschreibung innerhalb des Landkreis
Wenn Sie ein Fahrzeug mit einem RH- oder HIP-Kennzeichen gekauft haben, liegt ein Halterwechsel vor. Das Fahrzeug muss nun auf Sie zugelassen werden.
Dazu bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Versicherungsbestätigung (EVB-Nummer)
- Hauptuntersuchungsbericht (Original-Prüfbericht TÜV, DEKRA, o.ä.)
- Nachweis über Sicherheitsprüfung (SP) bei prüfpflichtigen Fahrzeugen gem. Anlage VIII zur StVZO
- gültiger Personalausweis oder Reisepass (auch der vertretenden Person)
- bei Firmen: Bescheinigung des Gewerbeamtes / Handelsregisterauszug
bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister - Vollmacht bei Vertretung
mit Einverständniserklärung, dass dem Bevollmächtigten kraftfahrzeugsteuerliche Verhältnisse bekanntgegeben werden dürfen - bei minderjährigen Fahrzeughaltern: Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormundes mit Personalausweis(en)
- SEPA-Mandat für Kraftfahrzeugsteuer (nicht erforderlich für reine Elektrofahrzeuge)
Hinweis:
Auch bei Umschreibung innerhalb eines zugelassenen Fahrzeuges ist es möglich, sich ein Wunschkennzeichen auszusuchen, hierzu ist es allerdings erforderlich, die bisherigen Kennzeichen bei der Zulassungsstelle entwerten zu lassen.