Umschreibung von außerhalb des Landkreises mit Halterwechsel
Wenn Sie ein Fahrzeug mit einem auswärtigen Kennzeichen gekauft haben, können Sie das Fahrzeug entweder auf RH - bzw. HIP - Kennzeichen umschreiben oder das bisherige Kennzeichen behalten.
Bitte bringen Sie dazu folgende Unterlagen mit:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Versicherungsbestätigung (EVB-Nummer)
- Hauptuntersuchungsbericht (Original-Prüfbericht TÜV, DEKRA, o.ä.)
- Nachweis über Sicherheitsprüfung (SP) bei prüfpflichtigen Fahrzeugen gem. Anlage VIII zur StVZO
- gültiger Personalausweis oder Reisepass (auch der vertretenden Person)
- bei Firmen: Bescheinigung des Gewerbeamtes / Handelsregisterauszug
bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister - Vollmacht bei Vertretung
mit Einverständniserklärung, dass dem Bevollmächtigten kraftfahrzeugsteuerliche Verhältnisse bekanntgegeben werden dürfen - bei minderjährigen Fahrzeughaltern: Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormundes mit Personalausweis(en)
- Kennzeichenschilder (nur bei zugelassenem Fahrzeug) - ist bei Umschreibung ohne Kennzeichenwechsel nicht erforderlich
- SEPA-Mandat für Kraftfahrzeugsteuer (nicht erforderlich für reine Elektrofahrzeuge)