Umschreibung von außerhalb des Landkreis ohne Halterwechsel
Wenn Sie aus einem anderen Zulassungsbezirk in den Landkreis Roth verzogen sind, können Sie Ihr Fahrzeug entweder auf RH - bzw. HIP - Kennzeichen umschreiben oder Ihr bisheriges Kennzeichen beibehalten.
Bitte bringen Sie dazu folgende Unterlagen mit:
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Zulassungsbescheinigung Teil II
 Die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II - ist bei Umschreibung ohne Kennzeichenwechsel nicht erforderlich.
 Ausnahmefall: Wenn Sie noch im Besitz der "alten" Fahrzeugpapiere, d.h. Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein sind, ist die Vorlage des Fahrzeugbriefes ebenfalls erforderlich
- Versicherungsbestätigung (EVB-Nummer)
- Hauptuntersuchungsbericht (Original-Prüfbericht TÜV, DEKRA, o.ä.)
- Nachweis über Sicherheitsprüfung (SP) bei prüfpflichtigen Fahrzeugen gem. Anlage VIII zur StVZO
- gültiger Personalausweis oder Reisepass (auch der vertretenden Person)
- bei Firmen: Bescheinigung des Gewerbeamtes / Handelsregisterauszug
 bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
- Vollmacht bei Vertretung
 mit Einverständniserklärung, dass dem Bevollmächtigten kraftfahrzeugsteuerliche Verhältnisse bekanntgegeben werden dürfen
- bei minderjährigen Fahrzeughaltern: Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormundes mit Personalausweis(en)
- Kennzeichenschilder (nur bei zugelassenem Fahrzeug) - ist bei Umschreibung ohne Kennzeichenwechsel nicht erforderlich
- SEPA-Mandat für Kraftfahrzeugsteuer - ist bei Umschreibung ohne Kennzeichenwechsel nicht erforderlich (nicht erforderlich für reine Elektrofahrzeuge)