Umschreibung von außerhalb des Landkreis ohne Halterwechsel

Wenn Sie aus einem anderen Zulassungsbezirk in den Landkreis Roth verzogen sind, können Sie Ihr Fahrzeug entweder auf RH - bzw. HIP - Kennzeichen umschreiben oder Ihr bisheriges Kennzeichen beibehalten.


Bitte bringen Sie dazu folgende Unterlagen mit:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
    Die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II - ist bei Umschreibung ohne Kennzeichenwechsel nicht erforderlich.
    Ausnahmefall: Wenn Sie noch im Besitz der "alten" Fahrzeugpapiere, d.h. Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein sind, ist die Vorlage des Fahrzeugbriefes ebenfalls erforderlich
  • Versicherungsbestätigung (EVB-Nummer)
  • Hauptuntersuchungsbericht (Original-Prüfbericht TÜV, DEKRA, o.ä.)
  • Nachweis über Sicherheitsprüfung (SP) bei prüfpflichtigen Fahrzeugen gem. Anlage VIII zur StVZO
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass (auch der vertretenden Person)
  • bei Firmen: Bescheinigung des Gewerbeamtes / Handelsregisterauszug
    bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
  • Vollmacht bei Vertretung
    mit Einverständniserklärung, dass dem Bevollmächtigten kraftfahrzeugsteuerliche Verhältnisse bekanntgegeben werden dürfen
  • bei minderjährigen Fahrzeughaltern: Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormundes mit Personalausweis(en)
  • Kennzeichenschilder (nur bei zugelassenem Fahrzeug) - ist bei Umschreibung ohne Kennzeichenwechsel nicht erforderlich
  • SEPA-Mandat für Kraftfahrzeugsteuer - ist bei Umschreibung ohne Kennzeichenwechsel nicht erforderlich (nicht erforderlich für reine Elektrofahrzeuge)