Historische Fahrzeuge zulassen
Wenn Sie ein Fahrzeug, das mindestens 30 Jahre alt ist, zulassen / umschreiben möchten, können Sie ein Oldtimerkennzeichen beantragen.
Diese Fahrzeuge werden vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt. Die amtlichen Kennzeichen bekommen dann ein "H" hinter die Buchstaben-Ziffern-Kombination geprägt. Die Besteuerung dieser Fahrzeuge erfolgt pauschal mit 191,-- EUR/Jahr (Krafträder: 46,-- EUR/Jahr).
Um ein Fahrzeug als Oldtimer anmelden zu können, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Gutachten gemäß § 23 StVZO eines amtl. anerkannten Sachverständigen oder Prüfers oder Prüfingenieurs
- Nachweis über Sicherheitsprüfung (SP) bei prüfpflichtigen Fahrzeugen gem. Anlage VIII zur StVZO
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- bei angemeldeten Fahrzeugen: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- bei außerbetriebgesetzten Fahrzeugen: Abmeldebestätigung bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- bei außerbetriebgesetzten Fahrzeugen: Versicherungsbestätigung (EVB-Nummer)
- bei angemeldeten Fahrzeugen: Kennzeichenschilder
- Personalausweis oder Reisepass (auch der vertretenden Person) der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters
- bei Firmen: Bescheinigung des Gewerbeamtes / Handelsregisterauszug
- bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
- Vollmacht bei Vertretung mit Einverständniserklärung, dass dem Bevollmächtigten kraftfahrzeugsteuerliche Verhältnisse bekanntgegeben werden dürfen
- bei minderjährigen Fahrzeughaltern: Dokument: Einwilligungserklärung beider Eltern oder des Vormundes mit Personalausweis(en)
- SEPA-Mandat für Kraftfahrzeugsteuer