Historische Fahrzeuge zulassen

Wenn Sie ein Fahrzeug, das mindestens 30 Jahre alt ist, zulassen / umschreiben möchten, können Sie ein Oldtimerkennzeichen beantragen.


Diese Fahrzeuge werden vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt. Die amtlichen Kennzeichen bekommen dann ein "H" hinter die Buchstaben-Ziffern-Kombination geprägt. Die Besteuerung dieser Fahrzeuge erfolgt pauschal mit 191,-- EUR/Jahr (Krafträder: 46,-- EUR/Jahr).

Um ein Fahrzeug als Oldtimer anmelden zu können, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Gutachten gemäß § 23 StVZO eines amtl. anerkannten Sachverständigen oder Prüfers oder Prüfingenieurs
  • Nachweis über Sicherheitsprüfung (SP) bei prüfpflichtigen Fahrzeugen gem. Anlage VIII zur StVZO
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • bei angemeldeten Fahrzeugen: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • bei außerbetriebgesetzten Fahrzeugen: Abmeldebestätigung bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • bei außerbetriebgesetzten Fahrzeugen: Versicherungsbestätigung (EVB-Nummer)
  • bei angemeldeten Fahrzeugen: Kennzeichenschilder
  • Personalausweis oder Reisepass (auch der vertretenden Person) der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters
  • bei Firmen: Bescheinigung des Gewerbeamtes / Handelsregisterauszug
  • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
  • Vollmacht bei Vertretung mit Einverständniserklärung, dass dem Bevollmächtigten kraftfahrzeugsteuerliche Verhältnisse bekanntgegeben werden dürfen
  • bei minderjährigen Fahrzeughaltern: Dokument: Einwilligungserklärung beider Eltern oder des Vormundes mit Personalausweis(en)
  • SEPA-Mandat für Kraftfahrzeugsteuer